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CO2 Steuer Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter

Geschrieben von S Immobilien RNN am 28. November 2022
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Was ist die CO₂-Steuer?

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) worunter auch die CO₂-Steuer (auf Öl und Gas) fällt, gilt seit dem 01. Januar 2021. Im Jahr 2021 galt ein Satz von 25,- € je Tonne CO₂, im Jahr 2022 gilt eine Abgabe von 30,- € je Tonne. Bisher tragen Mieter von Immobilien diese Kosten alleine, aber ab dem Jahr 2023, genauer ab dem 01. Januar 2023 wird es ein Stufenmodell geben, das die Vermieter von Immobilien einbezieht und so die Kosten der CO₂-Steuer aufgeteilt werden.

Von der Besteuerung ausgenommen ist Biogas! Der Grund ist, dass bei Biogas nur soviel CO₂ freigesetzt wird, wie die Ressourcen ursprünglich aufgenommen haben.

Wie hoch ist die CO₂-Steuer?

In der nachstehenden Tabelle sehen Sie die Staffelung der CO₂-Steuer nach neuem und altem BEHG. Für Sie als Mieter bzw. Vermieter ist der CO₂-Preis nach neuem BEHG von Relevanz. Die Änderung des BEHG durch die Bundesregierung wurde aufgrund der Energiekrise veranlasst.

Quelle: energie-experten.org

Wie wird die CO₂-Steuer zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?

Eine pauschale Aussage kann hier nicht getroffen werden, da die prozentuale Aufteilung der CO₂-Steuer abhängig davon ist, wie hoch der Energieverbrauch der Immobilie, also der CO₂ Ausstoß je m² und Jahr ist. Das bedeutet, umso schlechter der energetische Zustand des Gebäudes ist, desto höher ist der Anteil der CO₂-Steuer, die der Vermieter zu tragen hat. In der nachstehenden Tabelle finden Sie die Angaben hierzu.

Quelle: energie-experten.org

Dieses Stufenmodell gilt für alle Wohngebäude und Gebäude mit gemischter Nutzung. Bei reinen Gewerbeimmobilien gilt die 50:50 Regel. Ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude soll bis Ende 2025 eingeführt werden.

Wie man an der obigen Tabelle erkennen kann, werden Vermieter von Immobilien mit einem schlechten energetischen Wert stärker zur Kasse gebeten als Vermieter von Immobilien mit einem guten Wert.

Bei Immobilien mit einer besonders schlechten Energiebilanz müssen Vermieter bis zu 95 % der CO₂-Steuer tragen und können diese Kosten nicht an den Mieter weitergeben.

Der Sinn des BEHG ist im Grunde, den Vermietern einen Anreiz zu schaffen, das Gebäude energetisch zu sanieren.

Wo kann ich die Höhe der CO₂-Steuer ersehen?

Welche Stufe der CO₂-Besteuerung für Sie als Mieter bzw. Vermieter zutrifft, entnehmen Sie dem Energieausweis (Verbrauchsausweis) auf Seite zwei des Dokumentes. Ein typischer Wert für Gas ist ca. 0,202 kg CO₂ / kWh, für Öl ca. 0,266 kg CO₂ / kWh. Der Faktor variiert regional nach der Zusammensetzung des Brennstoffs. Die Energielieferanten müssen hierzu exakte Angaben auf der Abrechnung aufführen.

Das BMWK stellt eine CO₂ Online Rechner zur Verfügung, wo man sehr leicht durch Angabe einzelner Eckpunkte den CO₂-Anteil Mieter/Vermieter berechnen kann. Ist man selbst nutzender Eigentümer, ist der Komplettbetrag als Anteil Mieter und Vermieter der Betrag den man leisten muss.

Rechtliches: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- und/oder Rechtsberatung dar. 

Bildnachweis: @alexraths/Depositphotos.com

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