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Erbschaft einer Immobilie

Posted by S Immobilien RNN am 27. Juni 2022
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Die Erbschaft einer Immobilie

Wussten Sie, dass bei jedem zweiten Nachlass in Deutschland eine Immobilie vererbt wird? Eine Immobilie zu erben bedeutet jedoch auch Verantwortung, denn die prachtvollste Villa kann zum Alptraum werden, wenn sie bis zum Dach mit Hypotheken belastet ist.

Bewahren Sie einen klaren Kopf und wägen Sie Vor- und Nachteile des Erbes ab. Eine Immobilie zu erben ist nicht leicht, aber mit diesem News-Artikel, unserem Ratgeber und falls Sie es wünschen durch die Beratung durch einen unserer Immobilien Profis bringen wir Licht in den Dschungel der Vererbung einer Immobilie.

Das Erbe annehmen oder ausschlagen?

Zunächst klingt es verlockend eine Immobilie zu erben, aber wie oben bereits erwähnt ist das Bewahren eines klaren Kopfes das A und O, um sich mit dem Erbe keine Verpflichtungen, die unkalkulierbar sind, an das Bein zu binden. Als Erbende haben Sie nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch die Verpflichtungen geerbt! Schuld daran ist §1922 Abs. 1 BGB.

Wie erkenne ich eine Überschuldung des Erblassers / Erblasserin?

Sind Bürgschaften, Hypotheken oder Grundschulden vorhanden? Verschaffen Sie sich einen Überblick über die tatsächliche Sachlage zur Immobilie. Trifft nur einer der o.g. Punkte zu, sollten Sie Vorsicht walten lassen und sich ganz genau informieren.

Wie kann ich das Erbe ausschlagen?

Um die Erbschaft auszuschlagen haben Sie nur 6 Wochen Zeit, sofern der/die Erblasser:in den letzten Wohnsitz in Deutschland hatte. War der letzte Wohnsitz im Ausland, haben Sie 6 Monate Zeit. Gegen eine Gebühr von 30,- € können Sie beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers bzw. der Erblasserin) entweder persönlich erscheinen oder einen Notar/Notarin beauftragen, die entsprechende Erklärung aufzusetzen.

Wichtig: Nach Ausschlagen des Erbes haben Sie auch den Anspruch auf den Pflichtteil verwirkt.

Was tun nach dem Erben einer Immobilie?

Vermieten, selbst nutzen oder verkaufen? Sie haben die Qual der Wahl, aber das Gute daran ist, dass jede Entscheidung auch seine Vorteile hat. Wir gehen nachfolgend näher auf das Thema ein.

Vermieten

Wenn die Rendite stimmt, ist vermieten sicher eine sehr gute Wahl auch im Hinblick einer zu erwartenden Wertsteigerung der Immobilie. Faktoren, die hier zu berücksichtigen sind, wie folgt:

  • Wie alt ist die Immobilie?
  • Wie hoch sind zu erwartende Sanierungs- und Instandhaltungskosten?
  • Reichen die Mieteinnahmen aus, um die Kosten für die Immobilie zu decken?

Kalkulieren Sie die Kosten großzügig. In der Regel fallen die Kosten höher aus und werden mit den Jahren kaum weniger.

Immobilie selbst nutzen

Eine emotionale Entscheidung wie z.B. ich möchte mein Elternhaus weiter behalten, ohne die nachstehenden Punkte zu berücksichtigen ist hier der schlechteste Ratgeber.

  • Ist Ihr Lebensmittelpunkt am Standort der Immobilie oder möchten Sie diesen dorthin verlegen?
  • Können Sie Umbau- und Sanierungsmaßnahmen finanziell stemmen?
  • Bei einer Erbengemeinschaft ist neben den o.g. Punkten zusätzlich wichtig, ob Sie die anderen erbberechtigten Personen ausbezahlen können.

Mehr zum Thema Erbengemeinschaft und allen anderen Themen hier in diesem Beitrag haben wir in unserem kostenlosen Ratgeber für Sie zusammengestellt.

Verkaufen

Kommen die anderen beiden Optionen nicht infrage, bleibt Ihnen der Weg, die Immobilie zu verkaufen. Aber auch wenn Vermietung infrage kommen würde, kann der Verkauf eine sehr lukrative Option sein. Wie lukrativ, hängt von dem Wert der Immobilie und Ihrem Verkaufsgeschick ab.

Den Wert der Immobilie können wir nicht verändern, aber Ihr Verkaufsgeschick wird nicht notwendig sein, wenn Sie sich für einen Immobilienprofi der S-Immo RNN entscheiden. Zahlreiche Immobilienmakler und Immobilienmaklerinnen der S-Immobilien, die gemeinsam auf über 100 Jahre Berufserfahrung zurückblicken, unterstützen Sie bei Ihren Vorhaben des Verkaufs einer Immobilie.

 

Weitere und detailliertere Infos finden Sie in unserem Immobilien-Ratgeber

 

 

Rechtliches: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- und/oder Rechtsberatung dar. 

Bildnachweis: @PantherMediaSeller/Depositphotos.com

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