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Gasheizung Verbot ab 2023/2024

Geschrieben von S Immobilien RNN am 25. Juli 2022
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Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor

Weil die Regierung die Klimaziele im Verkehr und bei Gebäuden verfehlt hat, aber auch wegen der rasant steigenden Energiepreise soll nun nachgebessert werden. Der Einbau von Gasheizungen mit dem neuen Mindeststandard EH-55 für Neubauten gilt bereits ab Januar 2023, mit der 65 % Regelung, die ab 2024 gilt, wird der Einbau von Gasheizungen grundsätzlich verboten.

Die gute Nachricht: Ein komplettes Verbot wird es jetzt doch nicht geben, da es lt. Bundesregierung schwer realisierbar wäre. So ist auch die 65 % Regel zumindest vorerst vom Tisch!

Was bedeutet die 65 % Regel?

Kurz und knapp – Heizungen, die ab dem 01. Januar 2024 eingebaut werden, müssen mit mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Aktuell werden etwa die Hälfte aller Wohngebäude mit Gas und ca. 25 % mit Öl beheizt. Eine Alternative wäre z.B. die Wärmepumpe oder eine Pelletheizung. Bei der Wärmepumpe erzeugen Sie ca. 75 % der benötigten Energie aus der Umwelt. Der Rest wird durch Strom hinzugekauft oder im Idealfall durch Ihre Photovoltaikanlage erzeugt.

Muss ich meine Gasheizung tauschen?

Wenn Sie nicht komplett wechseln möchten, können Sie Ihre bestehende Gas- oder Ölheizung zu einer Hybridheizung umwandeln. Ähnlich wie bei Hybrid Autos wird Ihre Heizungsanlage verschiedene Energiequellen nutzen. Bei einer Hybridheizung werden zunächst die erneuerbaren Energien genutzt und erst, wenn diese nicht ausreichen, erfolgt die Zuschaltung von Öl oder Gas.

Mit der Pelletheizung haben Sie eine echte Alternative zur Wärmepumpe, jedoch gilt zu beachten, dass notwendiger Stauraum für die Lagerung der Pellets benötigt wird. Haben Sie eine Ölheizung, die ersetzt werden soll, dann ist der frei werdende Platz der Öltanks sicher ein geeigneter Lagerplatz für die Pellets, bei einer Gasheizung müssen Sie sich Gedanken machen, ob ein Platz zur Lagerung der Pellets verfügbar ist.

Der Umstieg ist leichter erzählt als getan!

Egal ob Sie auf eine Wärmepumpen-Heizung oder auf eine Pelletheizung umrüsten möchten, in beiden Fällen sind erhebliche Kosten einzukalkulieren, die leicht zwischen 20.000 und 30.000 € liegen können. Zusätzlich zu diesen Kosten ist ein eventueller Umbau der Heizkörper oder gar an eine Wärmedämmung und/oder neue Fenster zu denken, um die neue Heizungsanlage kosteneffizient betreiben zu können.

Gibt es staatliche Zuschüsse?

Klar ist, die Umrüstung kostet Geld, wird aber durch den Staat unterstützt. Der Tausch einer Ölheizung in eine Heizung mit Wärmepumpe oder Pellet Heizung wird vom Staat mit 45 % der Kosten unterstützt. Beim Austausch von Gasheizungen werden Sie mit 35 % unterstützt. Auch der Umbau zur Hybridheizung unterliegt einer staatlichen Förderung.

Klimaschutz-Sofortprogramm

Allein im Gebäudebereich müssen bis 2030 noch 152 Millionen Tonnen CO₂ mehr eingespart werden. Es geht hauptsächlich darum, Gebäude zu sanieren und eine Versorgung ohne fossile Brennstoffe zu etablieren. Die staatliche Förderung für energieeffiziente Gebäude soll neu ausgerichtet werden. Die Tagesschau hat hierzu ebenfalls einen Newsartikel veröffentlicht.

Mehr Infos zur Sanierung von Gebäuden in unserem Ratgeber als PDF Download.

 

 

Rechtliches: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- und/oder Rechtsberatung dar. 

Bildnachweis: @digitalgenetics/Depositphotos.com

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