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Gebäude Energieberatung und BAFA Förderung

Geschrieben von S Immobilien RNN am 16. Januar 2023
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Bundesförderung für die Energieberatung

Mit der Förderung zur Energieberatung erhalten Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie energetisch sanieren möchten, einen BAFA Zuschuss von maximal 1.300 € (1- und 2 Familienhäuser) oder 1.700 € (Mehrfamilienhäuser) bzw. 80 % der Kosten für die Energieberatung erstattet. Der Ablauf am Beispiel eines Einfamilienhauses ist wie folgt.

  1. Beauftragung eines Energieberaters Ihrer Wahl. Der Energieberater muss bei der DENA eingetragen sein, um die Fördermittel zu erhalten. 
  2. Der Energieberater stellt den Antrag für den Zuschuss bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
  3. Nachdem der Förderbescheid eingegangen ist, kann der Energieberater innerhalb 9 Monaten die energetische Beratung durchführen und den Bericht erstellen.
  4. Sie erhalten nun die um 80 % reduzierte Rechnung. Als Beispiel: Die gesamte Beratung hatte Kosten von 1.200,- €. Der Energieberater stellt Ihnen 240,- € in Rechnung und wird den Restbetrag direkt bei der BAFA einfordern.

Wo finde ich einen Energieberater?

Da der Beruf des Energieberaters keine geschützte Berufsbezeichnung ist, finden sich auch zahlreiche unqualifizierte Unternehmen, die für Sie beratend tätig werden. Ein Gebäudeenergieberater, der Sie fachlich kompetent beraten kann, hat immer die Zusatzbezeichnung HWK für Handwerkskammer. Nur Gebäudeenergieberater (HWK) sind berechtigt eine Energieberatung durchzuführen, die auch durch die BAFA gefördert wird. Auf der Webseite des Bundes Energie-Effizienz-Experten.de finden Sie Energieberater in Ihrer Nähe.

Was kostet eine Energieberatung?

Eine pauschale Aussage kann man hierzu nicht treffen, da die Kosten stark vom Umfang der Beratung abhängig ist. Eine umfangreiche Vor-Ort-Beratung, die förderfähig ist, wird natürlich höhere Kosten nach sich tragen als eine kurze allgemeine Beratung. Wird der Einsatz des Energieberaters als Baubegleiter geplant, können die Kosten leicht 5.000 € oder mehr erreichen, die aber zu 50 % bzw. maximal 5000,- € gefördert werden.

Bilder mit der Wärmebildkamera werden schon ab ca. 100 € angeboten. Hier ist aber zu beachten, dass die tollen bunten Bilder nur einen Sinn machen, wenn man die Schwachstellen, welche auf den Bildern ersichtlich sein können, auswertet und bei der energetische Sanierung berücksichtigt. Eine optimale thermografische Begutachtung umfasst mehrere Bilder und eine Analyse, die dann leicht in Richtung 500,- € kosten wird.

Wenn es nur um das Ausstellen eines Energieausweises geht, sind die Kosten überschaubar und schon unter 100,- € zu bekommen, sofern es sich um einen Verbrauchsausweis handelt. Bedarfsausweise sind deutlich aufwendiger und können bis zu 400 € kosten.

Welche BAFA-Zuschüsse gibt es?

Grundsätzlich ist bei BAFA-Zuschüssen immer zu beachten, dass die Zuschüsse nur erfolgen können, wenn man zunächst Angebote der Fachfirmen eingeholt hat und dann den BAFA Antrag gestellt hat. Erst nach Zustimmung zur Förderung darf der Handwerker beauftragt werden. In manchen Fällen ist vorab eine Energieberatung nötig.

Für folgende energetische Sanierungen erhalten Sie Zuschüsse.

  • Zuschuss für neue Heizung und Optimierung der Heizung (auch ohne Energieberatung möglich).
  • Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle (nur mit Energieberatung).
  • Zuschuss für die Energieberatung (Wird direkt durch den Energieberater beantragt).

Auf der Webseite des BAFA finden Sie die möglichen Fördermittel. In der Tabelle fällt Ihnen sicher der iSFP-Bonus (Individueller Sanierungsfahrplan) auf. Um diese zusätzliche 5 % Förderung zu erhalten, ist die Beratung durch einen bei der BAFA zugelassenen Gebäudeenergieberater zwingend erforderlich.

Wie läuft der individuelle Sanierungsfahrplan ab?

  1. Ein Beratungsgespräch vor Ort sowie die Erfassung des energetischen Ist-Zustandes.
  2. Ausarbeitung von Sanierungsvorschlägen
  3. Abstimmung und Ausarbeitung des Sanierungsfahrplans mit dem Immobilienbesitzer
  4. Übergabe und Erläuterung des Sanierungsfahrplans

 

Rechtliches: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- und/oder Rechtsberatung dar. 

Bildnachweis: @ginasanders/Depositphotos.com

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