Geldwäschegesetz beim Immobilienverkauf
Geldwäsche und Immobilienkauf bzw. Verkauf
Bei dem Wort Geldwäsche denkt man spontan sicher an geheime Konten im fernen Ausland oder Aktenkoffer voller Geld, welches auf dubiosen Wegen den Besitzer wechselt. Der Kauf von Gebraucht-Fahrzeugen, Schmuck oder Kunst sind ebenfalls begehrte Objekte der Kriminellen, aber denkt man auch an Immobilien? Sollte man dringend, den immer mehr Kriminelle investieren das „Bargeld“ sehr gerne in Immobilien und waschen es dadurch rein.
Die Organisation Transparency International schätzt, dass ca. 15 Milliarden € (15.000.000.000) illegales Geld jedes Jahr für den Kauf von Immobilien verwendet wird. Eine riesige Summe, wenn man einen Durchschnittspreis von 500.000 € je Immobilie veranschlagt, entspricht dies 30.000 Immobilien je Jahr. Weiter sagt die Antikorruptionsorganisation Transparency International, dass Deutschland ein Tummelplatz für Schwerkriminelle und Korrupte ist, laut einer Studie der Organisation kommen jährlich zwischen 20 und 30 Milliarden in den Nichtfinanzsektor, wozu auch die Immobilienbranche zählt. Das Bundesfinanzministerium zieht Konsequenten und nimmt Notare und Anwälte stärker in die Pflicht.
Was ist das Geldwäschegesetz?
Unter Geldwäsche versteht man Transaktionen, welche die wahre Herkunft des Geldes verschleiern soll und durch den Kauf einer Immobilie das Geld reingewaschen wird, um wieder ganz offiziell im „Umlauf“ zu sein. Geldwäsche ist in Deutschland strafbar und kann gemäß Strafgesetzbuch §261 verfolgt werden. Das komplette Geldwäschegesetz finden Sie auf der Seite Gesetze im Internet.
Wir als Immobilienmakler sind dazu verpflichtet, uns an alle Präventionsmaßnahmen zu halten und sofort mögliche Verdachtsfälle zu melden. Als Tochterunternehmen der Sparkasse werden alle Mitarbeitenden der S-Immobilien RNN jährlich bezüglich des Geldwäschegesetzes geschult. Zusätzlich zu den Schulungen nutzen wir Online Tools, die uns bei der Prävention die Arbeit erleichtern.
Das Prinzip „Know Your Customer – kenne deinen Kunden“: Danach dürfen wir als Immobilienmakler, aber auch Sie als Privatverkäufer keine anonymen Geschäfte abschließen, sondern müssen uns vergewissern, wer die Kunden sind und in wessen wirtschaftlichem Interesse diese handeln.
Einen sehr interessanten Artikel über die Geldwäsche und das Geldwäschegesetz finden Sie HIER als PDF.
Verdachtsfälle für Geldwäsche
Die Dokumente, die der potenzielle Käufer vorlegt, sind Ihnen suspekt und könnten gefälscht sein oder der Käufer möchte bar bezahlen. In dem Fall sollten Sie bzw. wir als Ihr Immobilienmakler sofort stutzig werden und die Behörden informieren, denn Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt. Seit Jahren steigt die Zahl der Verdachtsfälle zur Geldwäsche, was aber nicht zwingend daran liegt, dass es mehr Kriminelle gibt, sondern dass immer mehr Berufsgruppen wie z.B. Notare dazu verpflichtet sind, Verdachtsfälle zu melden.
Wir als Ihr Immobilienmakler in Mannheim, Weinheim und Umgebung stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Rechtliches: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- und/oder Rechtsberatung dar.
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