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Kaminofen Verbot ab 2024?

Geschrieben von S Immobilien RNN am 6. Februar 2023
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Wissenswertes zum Kaminofen Verbot ab 2024

Die letzte Übergangsfrist der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung läuft zum 31.12.2024 ab, und zwar für Kaminöfen, die vor dem 21. März 2010 in Betrieb gegangen sind. Hier gelten dann erweiterte Emissions-Grenzwerte! Ob Ihr Kaminofen, Kachelofen oder offener Kamin davon betroffen ist, lesen Sie in diesem News-Artikel. In der BImSchV werden die Grenzwerte bezüglich Feinstaub- und Kohlenmonoxid festgelegt. Wenn Ihr Ofen diese Grenzwerte nicht einhalten kann, darf er nicht weiter betrieben werden oder muss nachgerüstet werden.

Wichtig: Ein generelles Verbot für Kaminöfen gibt es nicht! Es ist jedoch ein Nachweis notwendig, der bescheinigt, dass der Kaminofen die Grenzwerte einhält. Diesen Nachweis erhalten Sie von dem Hersteller des Ofens und falls dies nicht möglich ist, kann Ihr Schornsteinfeger eine Einzelmessung vornehmen.

BImSchV Stufe 1: Gilt für Öfen, die zwischen dem 21. März 2010 und 31. Dezember 2014 eingebaut wurde. Der Grenzwert liegt hier bei 2,0 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,075 g/m³ Feinstaub.

BImSchV Stufe 2: Gilt für Öfen, die ab dem 01. Januar 2015 eingebaut wurde. Der Grenzwert liegt hier bei 0,125 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,04 g/m³ Feinstaub.

Für Kaminöfen oder andere Feuerungsanlagen, die vor dem Jahr 2010 eingebaut wurden, gelten die Grenzwerte von 4,0 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,15 g/m³ Feinstaub.

Für welche Arten von Öfen gilt die BImSchV?

Pauschal gesagt sind von dieser Regelung Feuerungsanlagen zur Einzelraumfeuerung, die mit Brennstoffen wie Pellets, Kohle, Holz oder Hackschnitzel betrieben werden, betroffen. Zu diesen Feuerungsanlagen gehören Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen.

Gibt es Ausnahmen von dem Verbot?

Es gibt tatsächlich Ausnahmen, die der Gesetzgeber erlaubt, auch wenn der Ofen nicht die erforderlichen Grenzwerte erreicht.

  • Offene Kamine, die nur selten in Gebrauch sind.
  • Historische Öfen und Kamine, die vor dem 01. Januar 1950 errichtet wurden. Bedingung ist, dass dieser Ofen immer noch an dem ursprünglichen Platz steht.
  • Nach Antrag sind auch Einzelraumfeuerungsanlagen erlaubt, sofern die Anlage die einzige Möglichkeit zur Beheizung der Wohneinheit ist.
  • Kachelöfen, die vor Ort handwerklich fest eingebaut wurden.
  • Herde und Backöfen mit einer Wärmeleistung unter 15 kW

Welche Emissionswerte hat mein Kaminofen?

Bei Öfen neueren Baujahrs liefert der Hersteller die notwendigen Unterlagen direkt mit. Falls Sie die Unterlagen verlegt haben, können Sie auf der Seite des HKI zunächst den Hersteller suchen und dann das Model auswählen, um die Werte zu sehen. Ist Ihr Ofen bei der HKI nicht gelistet, müssen Sie durch den Schornsteinfeger eine Einzelmessung machen lassen.

Um die gesetzlichen Vorgaben zu erreichen, hilft meist nur der Einbau eines Partikelfilters. Die Partikelfilter sind jedoch relativ teuer (ca. 2000,- €) und so macht es ggf. Sinn auf einen modernen Kaminofen umzusteigen. Der Vorteil ist ganz klar die bessere Umweltverträglichkeit sowie eine effizientere Beheizung.

Gibt es für neue Kaminöfen staatliche Förderungen?

Für „normale“ Kaminöfen gibt es keine staatliche Förderung, aber für wasserführende Pelletöfen, die Wärme in die zentrale Heizung einspeist, gibt es bis zu 35 % Förderung. Die Voraussetzung ist, dass der Pelletofen automatisch bestückt wird und ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wird. Mehr Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie direkt auf der BAFA Webseite.

 

Rechtliches: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- und/oder Rechtsberatung dar. 

Bildnachweis: @brizmaker/Depositphotos.com

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