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Kein Versicherungsschutz bei Wasserschäden aufgrund von undichten Silikonfugen

Veröffentlicht von S Immobilien RNN on 21. März 2022
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Sobald Silikonfugen an einer Duschwanne eine Undichtigkeit aufweisen und es aufgrund dessen zu Feuchtigkeitsschäden in einem Gebäude kommt, ist dies häufig ein großes Ärgernis. Insbesondere in Wohnungseigentümergemeinschaften, sind vom Wasserschaden häufig auch Wohnungen anderer Eigentümer oder das Gemeinschaftseigentum betroffen.

Bislang konnten sich Eigentümer und Verwalter bei Wasserschäden auf ihre Gebäudeversicherung verlassen.

Welche Fälle deckt die Gebäudeversicherung ab?

Die Gebäudeversicherung ist eine Sachversicherung zum Schutz der im Versicherungsvertrag bezeichneten festen Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Im Grundschutz leistet die Gebäudeversicherung für Schäden, die Leitungswasser, Feuer, Hagel oder Sturm am Haus verursachen. Die Versicherung zahlt die notwendigen Reparatur-Arbeiten. Die Kostenerstattung reicht von Reparatur über Instandsetzung bis zum Wiederaufbau nach Totalverlust.

BGH-Urteil: Kein Versicherungsschutz bei Wasserschäden aufgrund von undichten Silikonfugen

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) neue Fakten geschaffen.

Der Bundesgerichtshof hat am 20.10.2021 entschieden, dass Wasserschäden, welche durch undichte Silikonfugen verursacht werden, ab sofort nicht mehr unter den Schutz einer Leitungswasserversicherung fallen.

Da die Silikonfuge zwischen Duschwanne und der angrenzenden Wand nicht zum wasserführenden System gehört, greift die Police der Gebäudeversicherung in diesem Fall nicht mehr bei Nässeschäden. Undichte Silikonfugen sind der Grund für 25 % aller „Leitungswasserschäden“.

Was versteht man in diesem Fall unter dem Begriff Leitungswasser?

Leitungswasser ist ein Sammelbegriff für technisch in Wasserleitungen (Rohrleitungen) zugeführtes oder sich dort befindendes Wasser. Wasserschäden, die durch das ausgetretene Wasser aus Armaturen und Duschköpfen, zählen somit nicht mehr zu den versicherten Leitungswasserschäden.

Was müssen Eigentümer von Immobilien jetzt beachten?

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften haben Verwalter die Pflicht, die Wohnungseigentümer zu informieren. In Eigentumsgemeinschaften müssen folgende Punkte im Sinne aller Eigentümer beachtet und geklärt werden: Wer beauftragt und bezahlt sowohl die Leckortung als auch die Trocknung?

Unsere Empfehlung an Sie

Die Immobiliengesellschaft der Sparkasse Rhein Neckar Nord empfiehlt Ihnen aufgrund dieses neuen Urteils, die Silikonfugen, welche sich in Ihrem Wohnungseigentum befinden, bei Bedenken auf Dichtigkeit zu prüfen, um nicht auf den möglicherweise hohen Kosten eines Wasserschadens sitzen zu bleiben. Sollten Sie Ihre Wohnung vermietet haben, bitten Sie Ihre Mieter undichte Silikonfugen schnellstmöglich zu melden.

Prüfen Sie Ihre Gebäudeversicherung auf Kostenübernahme dieser Schäden. Des Weiteren sollten Sie im Zweifelsfall den Sachstand bei Ihrer Gebäudeversicherung erfragen.

Die Versicherungsgesellschaft der Sparkasse bietet die Möglichkeit, durch den sogenannten „Ausschluss grober Fahrlässigkeit“, solche Schadensbilder in den Leistungsumfang der Versicherungspolice mit aufzunehmen.

Bei Interesse an einem vollumfänglichen Versicherungsschutz für Ihre Immobilie stehen wir Ihnen beratend gerne zur Verfügung.

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Rechtliches: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- und/oder Rechtsberatung dar. 

Bildnachweis: @AdGrphot/Depositphotos.com

FAQ ZU WASSERSCHÄDEN DURCH UNDICHTE SILIKONFUGEN

Antworten auf wichtige Fragen rund um undichte Silikonfugen, Wasserschäden, Gebäudeversicherung und Hinweise für Eigentümer, Vermieter und Verwalter.

Worum geht es im Artikel zu Wasserschäden durch undichte Silikonfugen?
Der Artikel behandelt Wasserschäden, die durch undichte Silikonfugen an einer Duschwanne entstehen können. Im Fokus stehen Gebäudeversicherung, Leitungswasserversicherung, ein BGH-Urteil und Hinweise für Immobilieneigentümer, Verwalter und Vermieter.
Welche Schäden deckt eine Gebäudeversicherung grundsätzlich ab?
Der Artikel beschreibt die Gebäudeversicherung als Sachversicherung für feste Gebäude, Nebengebäude und Garagen. Im Grundschutz geht es unter anderem um Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Hagel oder Sturm am Haus.
Was hat der Bundesgerichtshof zu undichten Silikonfugen entschieden?
Laut Artikel hat der Bundesgerichtshof am 20.10.2021 entschieden, dass Wasserschäden durch undichte Silikonfugen nicht mehr unter den Schutz einer Leitungswasserversicherung fallen. Hintergrund ist, dass die Silikonfuge nicht zum wasserführenden System gehört.
Warum gelten undichte Silikonfugen nicht automatisch als versicherter Leitungswasserschaden?
Der Artikel erklärt, dass Leitungswasser technisch in Wasserleitungen oder Rohrleitungen zugeführt wird oder sich dort befindet. Eine Silikonfuge zwischen Duschwanne und Wand ist dagegen kein Bestandteil dieses wasserführenden Systems.
Was müssen Eigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften beachten?
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften können laut Artikel auch andere Wohnungen oder das Gemeinschaftseigentum betroffen sein. Verwalter sollten Wohnungseigentümer informieren und es sollten Fragen wie Leckortung, Trocknung, Beauftragung und Kosten geklärt werden.
Was empfiehlt S Immobilien RNN bei undichten Silikonfugen?
S Immobilien RNN empfiehlt laut Artikel, Silikonfugen im eigenen Wohnungseigentum bei Bedenken auf Dichtigkeit zu prüfen. Bei vermieteten Wohnungen sollten Mieter gebeten werden, undichte Silikonfugen schnellstmöglich zu melden.
Sollte die Gebäudeversicherung bei Silikonfugen-Schäden geprüft werden?
Ja. Der Artikel empfiehlt, die Gebäudeversicherung auf eine mögliche Kostenübernahme solcher Schäden zu prüfen und im Zweifel den Sachstand direkt bei der eigenen Gebäudeversicherung zu erfragen.
Wie unterstützt S Immobilien RNN Eigentümer in der Rhein-Neckar-Region?
S Immobilien RNN kann Eigentümerinnen und Eigentümer bei Immobilienfragen in Weinheim, Mannheim, Heidelberg und der Rhein-Neckar-Region unterstützen. Bei konkreten Versicherungs- oder Rechtsfragen sollte zusätzlich fachliche Beratung durch Versicherung, Verwaltung oder Rechtsberatung eingeholt werden.

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