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Steuertipps für Immobilieneigentümer

Veröffentlicht von S Immobilien RNN on 26. Dezember 2022
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Das Jahr neigt sich dem Ende und bald werden Sie als Immobilieneigentümer Ihre Steuererklärung abgeben wollen. Was kann man als Immobilieneigentümer steuerlich geltend machen und was gilt es hinsichtlich Eigennutzung oder Vermietung zu beachten? In diesem News-Artikel wollen wir ein wenig Licht in den Steuerdschungel bringen.

Handwerker-Leistungen steuerlich geltend machen

Sie habe Ihre Immobilie renoviert oder z.B. den Dachboden ausgebaut und möchten nun vom Staat eine steuerliche Vergütung haben. Sie können die Handwerker-Leistung mit 20 % und einem Betrag von 1.200 € geltend machen. Wichtig dabei ist, dass die Handwerkerrechnung Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten von den Materialkosten trennt. Sie können nämlich keine Materialkosten steuerlich geltend machen und Rechnungen wo dies nicht getrennt aufgeführt ist, werden nicht anerkannt.

Beispiel: Sie haben Ihre Wohnung streichen lassen. Die Rechnung dafür war 1.500 € und davon waren 200 € Materialkosten. Somit bleiben 1.300 € steuerlich anwendbare Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Von diesen 1.300 € können Sie 20 % also 260,- € steuerlich absetzen. Bei dieser Abschreibungsart wird der Betrag komplett abgezogen und nicht die Bemessungsgrundlage reduziert.

Arbeitszimmer und Home-Office bei der Steuererklärung

Das Arbeitszimmer ist nur in zwei Fällen bei der Steuer geltend zu machen.

  • Mittelpunkt bei der beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit
    Dies trifft in der Regel bei Selbstständigen oder für reine Heimarbeiter zu. In beiden Fällen sind die Kosten für das Arbeitszimmer voll abzugsfähig
  • Arbeitnehmer wie z.B. Lehrer oder Außendienstmitarbeiter
    Bis zu 1.250 € pro Jahr für die Kosten als Arbeitszimmer

Die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer (Verhältnis Wohnfläche zur Arbeitszimmer-Fläche) sind abzugsfähig. Hierzu gehören die Kosten wie laufende Nebenkosten (Grundsteuer, Zinsen für Kredite, Müllgebühren etc.). Weiter sind anteilige Renovierungskosten für das Treppenhaus oder den Flur zu berücksichtigen, aber auch Abschreibungen und Reparaturkosten.

Voll steuerlich geltend zu machen sind Renovierungskosten für das Arbeitszimmer, die Büroausstattung wie Schreibtisch, Stuhl usw.

Beim Home-Office hingegen gelten etwas andere Regeln, die jedoch unabhängig von der Arbeitszimmer Regelung ist. Für das Jahr 2022 können Sie je Home-Office Tag 6,- € und maximal 1.250 € geltend machen. Als Arbeitnehmer muss man sich jedoch entscheiden, ob man die Home-Office-Pauschale nutzt oder das Arbeitszimmer geltend machen möchte. Beides geht nicht!

Die Home-Office-Pauschale gilt, auch wenn kein Arbeitszimmer existiert.

Haushaltsnahe Leistungen von der Steuer absetzen

Leistungen, die im Haus oder auf dem dazugehörigen Grundstück verübt werden können, steuerlich in Abzug gebracht werden. Zu diesen Leistungen gehört z.B. der Hausmeister, welcher den Winterdienst oder die Treppenhausreinigung übernimmt, eine Haushaltshilfe, die beim Putzen und Kochen behilflich ist oder eine Kinderbetreuung im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung.

Es wird unterschieden zwischen Minijobs und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Bei Minijobs, also Arbeitnehmer, die bei der Minijobzentrale gemeldet sind, können Sie 20 % oder maximal 510 € absetzen. Bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist ein Höchstbetrag von 4.000 € absetzbar. Auch hier gilt, es sind nur die reinen Lohnkosten absetzbar. Material wie z.B. Putzmittel ist nicht abzugsfähig.

Rechtliches: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- und/oder Rechtsberatung dar. 

Bildnachweis: @shisuka/Depositphotos.com

FAQ ZU STEUERTIPPS FÜR IMMOBILIENEIGENTÜMER

Häufige Fragen zu Handwerkerleistungen, haushaltsnahen Dienstleistungen, Arbeitszimmer, Home-Office-Pauschale und Steuererklärung für Immobilieneigentümer in Weinheim und der Rhein-Neckar-Region.

Worum geht es im Artikel „Steuertipps für Immobilieneigentümer“?
Der Artikel gibt einen Überblick über steuerliche Themen für Immobilieneigentümer. Im Mittelpunkt stehen Handwerkerleistungen, Arbeitszimmer, Home-Office-Pauschale und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Können Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden?
Ja, laut Artikel können Handwerkerleistungen mit 20 Prozent und bis zu einem Betrag von 1.200 Euro geltend gemacht werden. Entscheidend ist, dass Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten getrennt von Materialkosten ausgewiesen werden.
Warum müssen Materialkosten getrennt ausgewiesen werden?
Materialkosten können laut Artikel nicht steuerlich geltend gemacht werden. Deshalb sollte die Rechnung Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten getrennt ausweisen, damit die steuerlich relevanten Kosten nachvollziehbar sind.
Wann kann ein Arbeitszimmer steuerlich relevant sein?
Der Artikel beschreibt, dass ein Arbeitszimmer nur in bestimmten Fällen steuerlich geltend gemacht werden kann. Genannt wird insbesondere der Mittelpunkt der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit, etwa bei Selbstständigen oder reiner Heimarbeit.
Was gilt laut Artikel für die Home-Office-Pauschale?
Der Artikel nennt für das Jahr 2022 eine Home-Office-Pauschale von 6 Euro je Home-Office-Tag und maximal 1.250 Euro. Außerdem weist der Artikel darauf hin, dass man sich als Arbeitnehmer zwischen Home-Office-Pauschale und Arbeitszimmer entscheiden muss.
Welche haushaltsnahen Dienstleistungen nennt der Artikel?
Genannt werden unter anderem Hausmeisterleistungen, Winterdienst, Treppenhausreinigung, Haushaltshilfe für Putzen und Kochen sowie Kinderbetreuung im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung.
Warum sollten Eigentümer steuerliche Fragen frühzeitig prüfen?
Steuerliche Regelungen können sich ändern und hängen stark vom Einzelfall ab. Eigentümer sollten Rechnungen, Nachweise und Nutzungsart der Immobilie frühzeitig prüfen und bei Unsicherheit qualifizierte steuerliche Beratung einbeziehen.
Kann S Immobilien RNN bei steuerlichen Fragen zu Immobilien in Weinheim unterstützen?
S Immobilien RNN kann bei immobilienbezogenen Fragen zu Kauf, Verkauf, Bewertung und regionaler Einordnung unterstützen. Für verbindliche steuerliche oder rechtliche Fragen sollte zusätzlich ein Steuerberater oder eine qualifizierte Rechtsberatung einbezogen werden.

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