Solarpflicht für Wohngebäude?
Kommt eine Solarpflicht für Wohngebäude?
Eine Deutschland weite Regelung gibt es nicht, aber es wird heiß debattiert und ist vermutlich nur eine Frage der Zeit bis andere Bundesländer dem Vorreiter Baden-Württemberg folgen werden, den hier gilt bereits die Pflicht bei Nicht-Wohngebäuden, deren Baugenehmigung nach dem 01.01.2022 erteilt wurde, eine Solar-Anlage einzubauen.
Wohngebäude, deren Baugenehmigung ab dem 01.05.2022 erteilt wurde, fallen ebenso unter die Pflicht zum Einbau einer Photovoltaik-Anlage. Ab Januar 2023 gilt die Solarpflicht ebenfalls für Bestandsgebäude, sofern eine grundlegende Dachsanierung erfolgt.
Seit Anfang 2022 müssen außerdem auf Parkplätzen in Baden-Württemberg ab einer Größe von 35 Stellplätzen Sonnenkollektoren aufgebaut werden – vorher galt das für Parkplätze ab 75 Stellplätzen.
Was ist der Unterschied zwischen Photovoltaik und Solarthermie?
Beides kann als Solaranlage bezeichnet werden, jedoch gibt es einen wesentlichen Unterschied. Die Photovoltaik Anlage erzeigt Strom, den man zur Nutzung im Haushalt verwenden kann und die Solarthermie erzeugt Wärme z.B. für Wasser.
Die Solarpflicht Regelung in den einzelnen Bundesländern
Wie so oft ist, auch die Solarpflicht ein Thema wo es offensichtlich nicht möglich ist in allen Bundesländern gleiche Regeln bzw. Vorgaben zu erstellen. Hier einige Länder mit den unterschiedlichen Regelungen.
In Berlin kommt Solarpflicht ab 2023
In Berlin gilt eine Pflicht ab dem 01.01.2023 für Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen. Ausgenommen hiervon sind Gebäude mit einer Nutzfläche kleiner als 50 m² und Gebäude, die ungeeignet für die Installation von Solaranlagen sind.
In Bayern werden Wohngebäude ausgenommen
Hier gilt eine Solarpflicht ab dem 01.01.2023 nur für neue Gewerbe- und Industriegebäude und ab Juli 2023 für sonstige Nicht-Wohngebäude ab Juli 2023. Für neue Wohngebäude ist einzig eine Soll-Pflicht vereinbart, was bedeutet jeder Bauherr bzw. Bauherrin kann selbst entscheiden, ob man eine Photovoltaik Anlage installiert.
Schleswig-Holstein – Pflicht für Nicht-Wohngebäude
Seit Mai 2022 gilt die Solarpflicht in Schleswig-Holstein für Nicht-Wohngebäude sowie für Großparkplätze. Neue Parkplätze ab 100 Stellplätzen sollen mit Solaranlagen überdacht werden. Die Pflicht für Solaranlagen gilt ebenso für Neubau und Sanierung von Nicht-Wohngebäuden.
Hamburg – Pflicht für Neubauten ab 2023
In Hamburg gilt die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2023 auf allen Dächern im Neubau und ab 2025 für alle Gebäude, wo das Dach erneuert werden muss. Ausnahmen gibt es aber z.B. wenn der Amortisationszeitraum länger als 20 Jahre wäre, denn dann entfällt die Solarpflicht.
Andere Bundesländer
In vielen Bundesländern gibt es noch keinerlei Regelung. So hat z.B. die Bürgerschaft in Bremen beschlossen, Bremen und Bremerhaven bis 2030 zu „Solar Cities“ zu machen, aber klar definierte Angaben gibt es derzeit noch nicht.
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