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Heizungscheck Pflicht für Gasheizungen

Veröffentlicht von S Immobilien RNN on 21. November 2022
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Aktualisierung vom 20.10.2026: Die in der ursprünglichen Fassung beschriebene Heizungscheck-Pflicht für Gasheizungen beruhte auf der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV). Diese Regelung galt bis zum 30. September 2024 und wurde nicht verlängert. Seit dem 1. Oktober 2024 gelten die nachfolgend erläuterten Vorschriften zur Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen.

Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung nach aktuellem Recht

Die frühere, vorübergehende Heizungscheck-Pflicht betraf mit Erdgas betriebene Heizungsanlagen. Sie musste grundsätzlich bis zum 15. September 2024 erfüllt werden. Diese Frist ist abgelaufen und stellt keine gegenwärtige Handlungsfrist mehr dar.

Die heute geltende Regelung des § 60b Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist anders ausgestaltet. Sie betrifft ältere Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger, die keine Wärmepumpen sind und in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten betrieben werden.

Die Pflicht ist nicht mehr ausschließlich auf Gasheizungen begrenzt. Abhängig von der jeweiligen Anlage können beispielsweise auch wassergeführte Öl- oder Biomasseheizungen erfasst sein.

Welche Fristen gelten?

  • Einbau vor dem 1. Oktober 2009: Die Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung muss grundsätzlich bis zum 30. September 2027 erfolgen.
  • Einbau nach dem 30. September 2009: Die Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren seit dem Einbau oder der Aufstellung erfolgen.

Ob eine Anlage von der Pflicht erfasst wird, hängt damit insbesondere von Alter, Anlagenart und Größe des Gebäudes ab. Für kleinere Wohngebäude mit weniger als sechs Wohnungen gilt diese konkrete Pflicht nach § 60b GModG nicht.

Was wird bei der Heizungsprüfung untersucht?

Nach § 60b GModG sind insbesondere folgende Punkte zu prüfen:

  • Einstellung der technischen Parameter im Hinblick auf einen energieeffizienten Betrieb
  • Einsatz und Einstellung der Heizungspumpe
  • mögliche Dämmmaßnahmen an Rohrleitungen und Armaturen
  • Möglichkeiten zur Absenkung der Vorlauftemperatur
  • Heizkurve sowie Nacht-, Urlaubs- und Sommerabsenkung
  • Zirkulationsbetrieb und Warmwassertemperatur unter Beachtung des Gesundheitsschutzes
  • Heizgrenztemperatur und weitere mögliche Optimierungsmaßnahmen

Was passiert bei festgestelltem Optimierungsbedarf?

Das Ergebnis der Prüfung und ein festgestellter Optimierungsbedarf müssen schriftlich dokumentiert werden. Ergibt die Prüfung erforderliche Optimierungsmaßnahmen im Sinne des Gesetzes, müssen diese grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach der Heizungsprüfung durchgeführt und ebenfalls dokumentiert werden.

Die Unterlagen sind dem Verantwortlichen zu übermitteln. Mieter können unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vorlage des Prüfungsergebnisses und des Nachweises über durchgeführte Maßnahmen verlangen.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Die Heizungsprüfung muss durch eine fachkundige Person im Sinne des GModG vorgenommen werden. Abhängig von Qualifikation und Tätigkeitsbereich können hierzu insbesondere entsprechend qualifizierte Fachkräfte aus dem Heizungs-, Installations- oder Schornsteinfegerhandwerk sowie zugelassene Energieberater gehören.

Die Prüfung soll möglichst mit ohnehin stattfindenden Arbeiten verbunden werden, beispielsweise mit einer Heizungswartung, Kehr- und Überprüfungstätigkeiten oder einer Feuerstättenschau. Sie kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch im Rahmen eines hydraulischen Abgleichs nachgewiesen werden.

Wann ist ein hydraulischer Abgleich vorgeschrieben?

Nach § 60c GModG muss ein wassergeführtes Heizungssystem nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten hydraulisch abgeglichen werden.

Der hydraulische Abgleich umfasst unter anderem eine raumweise Heizlastberechnung, die Prüfung und erforderlichenfalls Optimierung der Heizflächen sowie die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung. Durchführung und Einstellwerte müssen dokumentiert werden.

Was gilt für Wärmepumpen?

Wärmepumpen fallen nicht unter die Heizungsprüfung nach § 60b GModG. Für bestimmte Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten bestehen jedoch eigene Prüfpflichten nach § 60a GModG.

Welche Kosten entstehen?

Eine allgemein verbindliche Preisangabe ist nicht möglich. Die Kosten hängen insbesondere vom Anlagentyp, der Gebäudegröße, dem Prüfaufwand, der vorhandenen Dokumentation und davon ab, ob die Prüfung mit einer Wartung oder anderen Arbeiten verbunden wird.

Vor der Beauftragung sollte geklärt werden, welche Leistungen im Angebot enthalten sind und welche zusätzlichen Kosten für notwendige Optimierungsmaßnahmen entstehen können.

Ist eine freiwillige Heizungsoptimierung sinnvoll?

Auch wenn keine gesetzliche Prüfpflicht besteht, kann eine fachgerechte Untersuchung und Einstellung der Heizungsanlage sinnvoll sein. Eine nicht bedarfsgerecht eingestellte Anlage kann unnötig viel Energie verbrauchen oder den Wohnkomfort beeinträchtigen.

Ob und in welchem Umfang eine Optimierung den Energieverbrauch reduziert, hängt vom Anlagenzustand, der bisherigen Einstellung, dem Gebäude und der Nutzung ab. Eine bestimmte Einsparung kann nicht allgemein zugesichert werden.

Weitere Informationen

Den aktuellen Gesetzestext finden Sie in § 60b GModG und § 60c GModG. Erläuterungen zur Heizungsprüfung stellt außerdem das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bereit.

 

Rechtliches: Dieser Beitrag stellt keine Rechts-, Förder-, Energie- oder technische Fachberatung dar. Maßgeblich sind das konkrete Gebäude, die Heizungsanlage und die jeweils geltende Rechtslage.

Bildnachweis: @ginasanders/Depositphotos.com

FAQ ZUR HEIZUNGSPRÜFUNG

Häufige Fragen zur ausgelaufenen Gasheizungsregelung und zu den aktuellen Anforderungen nach dem GModG. Stand: 20.10.2026.

Gilt die frühere Heizungscheck-Pflicht für Gasheizungen noch?
Nein. Die Pflicht nach der EnSimiMaV galt bis zum 30. September 2024 und wurde nicht verlängert. Seit dem 1. Oktober 2024 gelten andere Anforderungen an die Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen.
Welche Heizungsanlagen werden aktuell erfasst?
§ 60b GModG erfasst ältere Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger, die keine Wärmepumpen sind und in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten betrieben werden.
Gilt die aktuelle Prüfung nur für Gasheizungen?
Nein. Die aktuelle Regelung ist nicht ausschließlich auf Gasheizungen begrenzt. Abhängig von der Anlage können auch andere wassergeführte Heizsysteme erfasst sein.
Welche Frist gilt für vor Oktober 2009 eingebaute Anlagen?
Erfasste Heizungsanlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut oder aufgestellt wurden, müssen grundsätzlich bis zum 30. September 2027 geprüft und optimiert werden.
Welche Frist gilt für jüngere Anlagen?
Wurde die erfasste Heizungsanlage nach dem 30. September 2009 eingebaut oder aufgestellt, muss die Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren seit dem Einbau erfolgen.
Was wird bei der Heizungsprüfung untersucht?
Geprüft werden unter anderem die technischen Einstellungen, die Heizungspumpe, mögliche Dämmmaßnahmen an Rohrleitungen und Armaturen sowie Möglichkeiten zur Absenkung der Vorlauftemperatur.
Wann müssen Optimierungsmaßnahmen umgesetzt werden?
Ergibt die Prüfung einen gesetzlichen Optimierungsbedarf, müssen die erforderlichen Maßnahmen grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach der Heizungsprüfung durchgeführt und dokumentiert werden.
Wann ist ein hydraulischer Abgleich vorgeschrieben?
Nach § 60c GModG ist ein wassergeführtes Heizungssystem nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten hydraulisch abzugleichen.
Wie hoch sind die Kosten einer Heizungsprüfung?
Eine pauschale Preisangabe ist nicht möglich. Die Kosten hängen von Anlagentyp, Gebäudegröße, Prüfaufwand und davon ab, ob die Prüfung mit einer Wartung oder anderen Arbeiten verbunden wird.

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