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Asbest im Altbau Bereich

Veröffentlicht von S Immobilien RNN on 5. September 2023
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Dacheindeckung aus Faserzementplatten; ein möglicher Asbestgehalt ist optisch nicht sicher feststellbar

Wie lässt sich Asbest erkennen?

Asbest ist die Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende faserartige silikatische Minerale. Wegen seiner technischen Eigenschaften wurde Asbest früher in zahlreichen Bauprodukten eingesetzt. Ob ein konkretes Material Asbest enthält, lässt sich jedoch regelmäßig weder an seiner Farbe noch an einer vermeintlich faserigen Struktur sicher erkennen.

Nach den aktuellen Arbeitsschutzregelungen muss bei Gebäuden, mit deren Errichtung vor dem 31. Oktober 1993 begonnen wurde, grundsätzlich mit asbesthaltigen Bauprodukten gerechnet werden. Das gilt auch für ältere Gebäude, in die bei späteren Umbau- oder Renovierungsarbeiten entsprechende Produkte eingebaut worden sein können. Daraus folgt nicht, dass jedes vor diesem Stichtag begonnene Gebäude tatsächlich Asbest enthält.

Ein belastbarer Nachweis oder Ausschluss erfordert eine fachgerecht geplante Probenahme und anschließende Laboranalyse. Weil bereits die Probenahme Fasern freisetzen kann und repräsentative Entnahmestellen ausgewählt werden müssen, sollte sie durch erfahrene Fachleute oder Schadstoffgutachter erfolgen. Eigenmächtiges Bohren, Brechen, Schleifen oder Abschlagen verdächtiger Materialien ist zu vermeiden.

Amtliche Informationen: BAuA – Häufig gestellte Fragen zu Asbest und § 11a Gefahrstoffverordnung.

Welche Bauprodukte können Asbest enthalten?

Asbest wurde in sehr unterschiedlichen, teilweise verdeckt eingebauten Produkten verwendet. Mögliche Fundstellen sind beispielsweise:

  • Dach- und Fassadenplatten aus älterem Faserzement
  • Rohre und Formstücke aus Faserzement
  • Brandschutz- und Leichtbauplatten sowie Hitzeschutzisolierungen
  • Bodenbeläge und zugehörige Klebstoffe
  • Fliesenkleber, Putze, Spachtelmassen und bestimmte Anstrichstoffe
  • Dichtungen, Pappen und Gewebe
  • Bauteile bestimmter älterer Speicherheizgeräte

Bei älteren Speicherheizgeräten können Hersteller, Typenbezeichnung und Baujahr erste Hinweise liefern. Eine frei verfügbare Typenliste oder das Baujahr allein ist jedoch kein sicherer Nachweis. Vor dem Öffnen, Versetzen oder Zerlegen sollte der Gerätetyp durch einen qualifizierten Fachbetrieb oder anhand belastbarer Herstellerinformationen geprüft werden.

Welche Gesundheitsgefahren bestehen?

Eingeatmete Asbestfasern können schwere Erkrankungen verursachen. Dazu gehören insbesondere Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliome; auch Kehlkopf- und Eierstockkrebs werden mit Asbestexposition in Verbindung gebracht. Erkrankungen können erst viele Jahre oder Jahrzehnte nach der Exposition auftreten.

Entscheidend ist die mögliche Freisetzung und Aufnahme von Fasern. Fest gebundene, intakte Produkte führen bei normaler Nutzung nicht automatisch zu einer unmittelbaren Gefährdung. Ein erhebliches Risiko kann jedoch entstehen, wenn asbesthaltige Materialien beschädigt, verwittert, gebohrt, gesägt, geschliffen, gefräst, abgebrochen oder unsachgemäß ausgebaut werden. Schwach gebundene Asbestprodukte können bereits bei Erschütterungen oder Luftbewegungen Fasern freisetzen und erfordern eine besondere Bewertung.

Was ist vor Renovierung oder Sanierung zu tun?

  • Vor Eingriffen in verdächtige Bauteile Baujahr, Umbauhistorie und vorhandene Unterlagen prüfen.
  • Bei begründetem Verdacht eine anlassbezogene Erkundung durch erfahrene Fachleute oder Schadstoffgutachter veranlassen.
  • Verdächtige Materialien bis zur Klärung nicht mechanisch bearbeiten oder beschädigen.
  • Für Arbeiten ein Unternehmen auswählen, das für den jeweiligen Risikobereich über die erforderliche Fachkunde, Sachkunde, Ausstattung und gegebenenfalls behördliche Zulassung oder Genehmigung verfügt.
  • Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen, Anzeige- und Entsorgungsanforderungen vor Beginn klären.

Wie laufen Asbestarbeiten ab?

Der erforderliche Ablauf hängt vom Material, seinem Zustand, der geplanten Tätigkeit und dem erwarteten Freisetzungsrisiko ab. Ein qualifizierter Betrieb führt eine Gefährdungsbeurteilung durch, legt das geeignete Arbeitsverfahren und die Schutzmaßnahmen fest und erstellt den erforderlichen Arbeitsplan. Je nach Risikobereich können Anzeige-, Genehmigungs- oder Zulassungspflichten bestehen.

Zu den Maßnahmen können unter anderem Abschottung, staubarme oder emissionsarme Verfahren, persönliche Schutzausrüstung, Reinigung, sichere Verpackung und eine ordnungsgemäße Beförderung gehören. Nicht bei jedem Vorhaben ist derselbe Ablauf oder dieselbe Verpackungsart vorgeschrieben.

Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

Asbesthaltige Abfälle sind getrennt, staubdicht beziehungsweise in geeigneten sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältnissen zu sammeln und an dafür zugelassene Annahmestellen zu übergeben. Die konkreten Vorgaben unterscheiden sich nach Abfallart, Menge, Bundesland und örtlichem Entsorgungsträger.

Kleinmengen aus privaten Haushalten können regional beispielsweise an bestimmten Wertstoffhöfen, Schadstoffsammelstellen, Deponien oder bei beauftragten Entsorgungsbetrieben angenommen werden. Vor Ausbau oder Transport sind deshalb die örtliche Abfallbehörde oder der zuständige Entsorgungsträger zu kontaktieren. Die Annahmebedingungen und Verpackungsvorgaben müssen vorab geklärt werden.

Amtliche Informationen: Umweltbundesamt – Asbesthaltige Abfälle.

Welche Kosten entstehen?

Eine pauschale Kostenangabe pro Tonne ist nicht belastbar. Die Gesamtkosten hängen unter anderem von Erkundung und Laboranalyse, Materialart und Bindungsform, Menge, Zugänglichkeit, Risikobereich, Schutz- und Abschottungsmaßnahmen, Arbeitsaufwand, Verpackung, Transport sowie den örtlichen Annahme- und Deponiegebühren ab. Vor einer Kaufentscheidung oder Sanierung sollten objektbezogene Angebote qualifizierter Betriebe eingeholt werden.

Fazit

Ein Asbestverdacht lässt sich nicht zuverlässig durch eine Sichtprüfung klären. Vor Arbeiten an möglicherweise betroffenen Bauteilen sind eine fachgerechte Erkundung und eine auf das konkrete Vorhaben abgestimmte Planung erforderlich. Verdächtige Materialien sollten bis zur Klärung nicht bearbeitet werden.

Rechtliches: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Schadstofferkundung, Gefährdungsbeurteilung oder Beratung durch zuständige Fachstellen.

Bildnachweis: @Kassandra2/Depositphotos.com

FAQ ZU ASBEST IM ALTBAU

Häufige Fragen zu Asbest in älteren Gebäuden, möglichen Fundstellen, Gesundheitsrisiken und sinnvollen nächsten Schritten für Immobilieneigentümer in Weinheim und der Rhein-Neckar-Region.

Worum geht es im Artikel „Asbest im Altbau“?
Der Artikel erklärt, wann bei älteren Gebäuden mit asbesthaltigen Bauprodukten gerechnet werden muss, warum eine Sichtprüfung nicht ausreicht und wie Erkundung, Arbeiten und Entsorgung fachgerecht vorbereitet werden.
Kann man Asbest in einem Altbau mit bloßem Auge sicher erkennen?
Nein. Farbe, Oberflächenstruktur oder Produktform erlauben keinen zuverlässigen Nachweis. Ein belastbarer Nachweis oder Ausschluss erfordert eine fachgerecht geplante Probenahme und Laboranalyse. Auch die Probenahme sollte wegen einer möglichen Faserfreisetzung durch erfahrene Fachleute erfolgen.
Bei welchen Gebäuden muss mit Asbest gerechnet werden?
Bei Gebäuden, mit deren Errichtung vor dem 31. Oktober 1993 begonnen wurde, muss grundsätzlich mit asbesthaltigen Bauprodukten gerechnet werden. Das gilt auch für ältere Gebäude mit späteren Umbauten. Daraus folgt nicht, dass jedes solche Gebäude tatsächlich Asbest enthält.
Welche Bauteile können Asbest enthalten?
Mögliche Fundstellen sind ältere Faserzementplatten und -rohre, Brand- und Hitzeschutzisolierungen, Leichtbauplatten, Bodenbeläge und Klebstoffe, Fliesenkleber, Putze, Spachtelmassen, Dichtungen sowie Bauteile bestimmter älterer Speicherheizgeräte.
Welche Gesundheitsrisiken nennt der Artikel bei Asbest?
Eingeatmete Asbestfasern können unter anderem Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliome verursachen; auch Kehlkopf- und Eierstockkrebs werden mit Asbestexposition in Verbindung gebracht. Besonders kritisch sind Arbeiten, bei denen Materialien beschädigt, gebohrt, gesägt, geschliffen oder abgebrochen werden.
Was sollten Eigentümer bei Asbestverdacht vor einer Sanierung tun?
Verdächtige Materialien sollten bis zur Klärung nicht bearbeitet werden. Vor geplanten Eingriffen empfiehlt sich eine anlassbezogene Erkundung durch erfahrene Fachleute. Beauftragte Unternehmen müssen je nach Tätigkeit und Risikobereich die erforderliche Fachkunde, Sachkunde, Ausstattung und gegebenenfalls behördliche Zulassung oder Genehmigung besitzen.
Wie werden asbesthaltige Abfälle entsorgt und welche Kosten entstehen?
Asbesthaltige Abfälle müssen getrennt, sicher verpackt und nach den örtlichen Vorgaben an zugelassene Annahmestellen übergeben werden. Eine pauschale Preisangabe pro Tonne ist nicht belastbar; die Gesamtkosten hängen unter anderem von Erkundung, Material, Menge, Schutzmaßnahmen, Verpackung, Transport und regionalen Gebühren ab.
Was bedeutet Asbestverdacht für Eigentümer in Weinheim und der Rhein-Neckar-Region?
Ein Asbestverdacht sollte vor Renovierung, Sanierung oder einer belastbaren Kostenschätzung fachlich geklärt werden. S Immobilien RNN unterstützt bei immobilienbezogenen Fragen, ersetzt aber weder Schadstofferkundung und Laboranalyse noch die Planung durch qualifizierte Fachbetriebe.

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