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Änderung der Erbschaftssteuer 2023

Veröffentlicht von S Immobilien RNN on 17. Oktober 2022
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Neues Gesetz könnte das Erben von Immobilien verteuern!

Sofern das Gesetz den Bundesrat und den Bundestag passiert, wird das Vererben, aber auch das Verschenken von Immobilien deutlich teurer. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 gelten neue Regeln, die wir nachfolgend genauer schildern. Wichtig, zum heutigen Zeitpunkt (17.10.2022) ist das neue Gesetz, was bisher wenig Beachtung gefunden hat, noch nicht rechtskräftig.

Wer eine Immobilie an die Kinder oder Enkelkinder vererben oder verschenken will, sollte, falls das Gesetz zustande kommt, schnell handeln. Der Entwurf zum Jahressteuergesetz vom 10. Oktober 2022 sieht eine deutliche Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer vor. Der Anstieg kann 20, 30 oder gar 50 % ausmachen, was mit einem erheblichen finanziellen Aufwand der Erben und/oder Beschenkten einhergeht.

Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Artikel 12 und 13) ist von einer veränderten steuerlichen Bewertung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern die Rede. Wörtlich heißt es in dem Entwurf:

„Mit den nunmehr vorgenommenen Änderungen des Bewertungsgesetzes werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst.“

Erbschaftssteuer- und Schenkungsfreibeträge:

  • Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkel, deren Eltern verstorben sind: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern eines Verstorbenen: 100.000 Euro
  • Alle übrigen Erben: 20.000 Euro

Wichtig: Der Schenkungsfreibetrag kann alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Bei größeren Vermögen kann demnach eine Teilschenkung alle zehn Jahre sinnvoll sein. Wer größere Vermögen vererbt, sollte sich allerdings von einem Steuerberater beraten lassen.

Ausnahme zur Erbschaftssteuer

Es gibt eine ganze Reihe von Sonderregelungen, mit der sich die Erbschaftssteuer umgehen lässt. Der wohl am häufigsten vorkommende Fall ist das „Familienheim“ also das Zuhause der Familie, in dem der Vererbende bis zum Tode gelebt hat. Diese Regelung ist für den Ehepartner und die Kinder gültig, die ebenfalls darin wohnen und noch mindestens 10 Jahre wohnen bleiben.

Ziehen die Kinder binnen einer Frist ein und nutzen die Immobilie als Hauptwohnsitz, ist das Erbe ebenfalls steuerfrei. Dies gilt bei Kindern aber nur bei einer Wohnfläche bis zu 200 m². Für den Ehepartner gibt es keine Wohnflächenbegrenzung.

Tipp: Kontaktieren Sie dringend einen Steuerberater, um Ihren konkreten Fall zu analysieren.

 

 

Rechtliches: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- und/oder Rechtsberatung dar. 

Bildnachweis: @PantherMediaSeller/Depositphotos.com

FAQ ZUR ÄNDERUNG DER ERBSCHAFTSSTEUER 2023

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Immobilienbewertung, Familienheim-Regelung und Nachlassplanung für Immobilieneigentümer in Weinheim und der Rhein-Neckar-Region.

Worum geht es im Artikel „Änderung der Erbschaftssteuer 2023“?
Der Artikel erklärt, dass sich durch das Jahressteuergesetz 2022 die steuerliche Bewertung von Immobilien ändern kann. Dadurch können Erbschaft und Schenkung von Immobilien teurer werden, wenn Freibeträge überschritten werden.
Warum kann das Vererben oder Verschenken von Immobilien teurer werden?
Laut Artikel liegt der Grund in geänderten Bewertungsregeln für bebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Wenn der steuerliche Immobilienwert steigt, kann auch die Erbschafts- oder Schenkungssteuer höher ausfallen.
Welche Freibeträge nennt der Artikel bei der Erbschaftssteuer?
Der Artikel nennt 500.000 Euro für Ehegatten und Lebenspartner, 400.000 Euro für Kinder und Stiefkinder, 400.000 Euro für Enkel verstorbener Eltern, 200.000 Euro für Enkel, 100.000 Euro für Eltern und Großeltern eines Verstorbenen sowie 20.000 Euro für übrige Erben.
Kann der Schenkungsfreibetrag mehrfach genutzt werden?
Ja, laut Artikel kann der Schenkungsfreibetrag alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Bei größeren Vermögen kann deshalb eine rechtzeitig geplante Teilschenkung eine Rolle spielen, sollte aber steuerlich geprüft werden.
Was bedeutet die Familienheim-Regelung?
Die Familienheim-Regelung kann laut Artikel dazu führen, dass das Zuhause der Familie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt wird. Entscheidend sind unter anderem Eigennutzung, Hauptwohnsitz und die weitere Nutzung über einen längeren Zeitraum.
Welche Besonderheit gilt beim Familienheim für Kinder?
Bei Kindern ist die Steuerbefreiung laut Artikel an zusätzliche Voraussetzungen gebunden. Dazu gehört, dass sie die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzen und die Wohnfläche bei Kindern nur bis zu 200 Quadratmetern begünstigt ist.
Warum ist eine Immobilienbewertung bei Erbschaft oder Schenkung wichtig?
Eine Immobilienbewertung ist wichtig, weil der steuerliche Wert einer Immobilie darüber mitentscheidet, ob Freibeträge überschritten werden. Für Eigentümer in Weinheim und der Rhein-Neckar-Region kann eine realistische Werteinschätzung bei Nachlass- und Schenkungsplanung helfen.
Kann S Immobilien RNN bei Immobilien im Erbfall in Weinheim unterstützen?
S Immobilien RNN kann bei immobilienbezogenen Fragen zu Bewertung, Verkauf, Kauf und regionaler Einordnung von Immobilien in Weinheim und der Rhein-Neckar-Region unterstützen. Für verbindliche steuerliche oder rechtliche Fragen sollte zusätzlich ein Steuerberater oder eine qualifizierte Rechtsberatung einbezogen werden.

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