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BAFA und KFW Förderungen im Überblick

Geschrieben von S Immobilien RNN am 20. Februar 2023
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterteilt sich in drei Bereiche, wobei die BEG WG und die BEG NWG durch die KFW administriert werden. Das BEG fasst frühere Förderungen zusammen. Unterstützt wird die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die Erneuerung von Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle wie z.B. Dachdämmung, Außenwanddämmung oder Kellerdeckendämmung.

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die BEG EM wird direkt durch die BAFA administriert. Die möglichen Fördermittel für BEG EM durch die BAFA sind:

  1. Gebäudehülle mit 15 % + 5 % iSFP Bonus – Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen. Austausch von Fenstern und Außentüren sowie sommerlicher Wärmeschutz.
  2. Anlagentechnik (außer Heizung) mit 15 % + 5 % iSFP Bonus – Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen. Einbau Smart Home Technik, energieeffiziente Innenbeleuchtung, Steuer- und Regelungstechnik.
  3. Heizungstechnik von 10 bis 30 % + 10 bis 15 % Bonus bei Heizungstausch – Es werden unterschiedliche Techniken gefördert und je nach Effizienz der Technik wird die Förderung berechnet. Als Beispiel bekommt eine Wärmepumpe eine Förderung von 25 % + Heizungstausch Bonus in Höhe von 10 % sowie einen Wärmepumpen-Bonus von 5 % also gesamt 40 % Förderung.
  4. Heizungsoptimierung wird mit 15 % + 5 % iSFP Bonus gefördert.
  5. Fachplanung und Baubegleitung wird mit 50 % gefördert.

Die komplette Liste können Sie sich bei der BAFA herunterladen. In der obigen Auflistung finden Sie den Begriff iSFP, was nichts anderes bedeutet als individueller Sanierungsfahrplan. Bitte beachten Sie, dass ein iSFP nur durch zertifizierte Gebäudeenergieberater, die bei der dena (Deutsche Energie Agentur) eingetragen sind, erstellt werden darf. 

Fördermittel der KFW Bestandsimmobilien/Privatpersonen

Die KFW bietet zahlreiche Förderkredite und Zuschüsse für Bestandsimmobilien an. Nachfolgend die wichtigsten Fördermittel.

  1. Kredit 124 – Für den Kauf oder Bau eines Eigenheims, das selbst bewohnt werden soll. Der Förderkredit beläuft sich auf bis zu 100.000 €
  2. Kredit 134 – Förderkredit bis zu 100.000 € für Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile für selbst genutzten Wohnraum erwerben.
  3. Kredit 261 – Förderkredit von bis zu 150.000 € je Wohneinheit für die Sanierung oder Kauf einer Immobilie, die dem Standard „Effizienzhaus“ entspricht. Zusätzlich zum Kredit gibt es einen Tilgungszuschuss von 5 % bis 45 %. Je Energie effizienter die Immobilie ist, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus.
  4. Kredit 27o – Förderung bei Nutzung erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und weitere sowie Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme.
  5. Kredit 159 – Altersgerecht umbauen und Verbesserung des Einbruchschutzes. Förderkredit bis zu 50.000 € unabhängig Ihres Alters. Gilt auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum.

Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Möglichkeiten finden Sie auf der Webseite der KFW.

Fördermittel der KFW Neubau/Privatpersonen

Auch für neue Häuser und Wohnungen erhalten Sie durch die KFW Förderkredite. Sowohl für den Kauf einer effizienten Neubau-Immobilie als, auch wenn Sie selbst bauen gibt es Förderungen der KFW.

  1. Neue Immobilie kaufen – Sofern die Immobilie die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht, können Sie das Förderprodukt „Kredit 261“ beantragen, wenn die Immobilie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude trägt. Mehr dazu auf der Seite Förderung für energieeffiziente Neubauten des KFW.
  2. Kredit 124 – Für den Kauf oder Bau eines Eigenheims, das selbst bewohnt werden soll. Der Förderkredit beläuft sich auf bis zu 100.000 €. 

 

Rechtliches: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- und/oder Rechtsberatung dar. 

Bildnachweis: @freedomtumz/Depositphotos.com

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