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Neuer KfW Kredit 297, 298 – Klimafreundlicher Neubau

Geschrieben von S Immobilien RNN am 13. März 2023
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Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Mit dem neuen Kredit 297 und 298 für den klimafreundlichen Neubau will die KfW Bauherren und Käufer von Neubau-Immobilien unterstützen. Den KfW Kredit können also sowohl Bauherren von Neubauten als auch Erstkäufer von Neubau-Immobilien beantragen, unabhängig davon, ob es sich um ein Haus oder eine Wohnung handelt. Die Kreditsumme beläuft sich auf maximal 150.000 € je Wohneinheit, mit einem Zinssatz ab 0,01 %. Für die Sanierung oder den Kauf einer effizienten Bestandsimmobilie gilt weiter das Kreditprogramm 261.

Hört sich gut an! Ja, aber die Vergabe der Förderung ist auch mit erheblichen Auflagen verbunden.

Was wird bei dem Kredit KfW 297,298 gefördert

Der Neubau oder Erstkauf (bis 1. Jahr nach Fertigstellung) einer klimafreundlichen Immobilie.

Klimafreundliches Wohngebäude

  • Wenn die Effizienzhausstufe 40 erreicht wird.
  • Anforderung bezüglich der Treibhaus­gas­emission „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt wird.
  • Die Immobilie nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG

  • Wenn die Effizienzhausstufe 40 erreicht wird.
  • An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt wird.
  • Die Immobilie nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

In beiden Förderstufen fördert die KfW den Bau oder Kauf inkl. Nebenkosten, die Planung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten und die Nachhaltigkeitszertifizierung. Umschuldungen, Nachfinanzierungen sowie der Erwerb eines Grundstücks werden nicht gefördert!

Wer kann den KfW Kredit beantragen?

  • Privatpersonen, zum Beispiel Eigentümer/innen
  • Wohneigentums­gemeinschaften
  • Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen
  • Vermieterinnen und Vermieter
  • alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungs­bau­genossen­schaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • soziale Organisationen und Vereine

Wie funktioniert das mit dem KfW Kredit?

Klimafreundliches Bauen erfordert hohes Fachwissen, deshalb ist es notwendig einen Energie Effizienz Experten in das Vorhaben einzubeziehen. Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz erstellt auch die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) für Sie. Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förder­kredit beantragen.

Bitte achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag eine Schutzklausel für Sie enthalten ist. Damit haftet die Verkäuferin oder der Verkäufer dafür, dass die Immo­bilie die Förder­bedin­gungen erfüllt.

Alle Informationen finden Sie auf der Seite von der KfW.

 

Rechtliches: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- und/oder Rechtsberatung dar. 

Bildnachweis: @Pictograph/Depositphotos.com

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