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Tipps zum Immobilienkauf

Posted by S Immobilien RNN am 19. Dezember 2022
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Schritt für Schritt zur neuen Immobilie

Den ersten Schritt zu Ihrer neuen Immobilie haben Sie bereits getan! Sie informieren sich, wie man eine sehr wichtige Entscheidung richtig plant. Vor der Immobiliensuche steht die Planung der finanziellen Mittel, die zur Verfügung stehen, um eine Immobilie zu finanzieren.

Schritt 1 – Planung der finanziellen Mittel

Hier geht es zum einen darum zu klären, wie viel Eigenkapital steht mir für den Immobilienkauf zur Verfügung und wie hoch darf die Finanzierungssumme sein. Eigenkapital muss nicht nur der vorhandene Betrag auf dem Konto sein, sondern kann z.B. auch durch Aktien oder Wertpapiere erhöht werden. Desto mehr Eigenkapital vorhanden ist, umso besser sind in der Regel die Konditionen, die Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse erhalten.

Wie hoch sind meine Mittel, die ich monatlich zur Tilgung des Darlehens aufwenden kann? Hier sollte man auch etwaige persönliche Verhältnisse, die sich über die Jahre ändern können, berücksichtigen.

In der Regel sind die Zinsen bei Immobiliendarlehen auf 10 oder 15 Jahre festgelegt. Hier sollte man die Anschlussfinanzierung im Blick haben, da sich die Zinssätze über die Jahre hinweg immer wieder verändern können. Erhöht sich der Zinssatz nach der Zinsbindung kann dies einen erheblichen Betrag sowohl ins Plus als auch ins Minus verursachen.

Schritt 2 – Die richtige Immobilie finden

Hier sollte der erste Gedanke sein: Welche Immobilie passt zu mir und meinen finanziellen Mitteln. Das schicke Einfamilienhaus mit großem Garten mag sicherlich für jeden ein Traum sein, aber bevor es zum Alptraum wird, muss man die eigenen finanziellen Möglichkeiten realistisch bewertet haben. Vielleicht ist ja auch die günstigere Eigentumswohnung genauso passend. Eine Alternative, wenn der Traum und die Realität zu weit auseinander liegen, wäre eine Immobilie im ländlichen Raum zu erwerben. Im ländlichen Raum kann es durchaus möglich sein, ein Haus mit Garten zum Preis einer Eigentumswohnung in der Stadt zu erhalten.

Ist man als Käufer einer Immobilie handwerklich begabt, kann es Sinn ergeben, eine leicht renovierungsbedürftige Immobilie zu kaufen. In Zeiten der hohen Energiepreise und der Verantwortung jedes Einzelnen möglichst wenig CO₂ zu verbrauchen, sollte man in jedem Fall den energetischen Zustand des Gebäudes mit in die Kalkulation aufnehmen. Ein günstiger Kaufpreis und eine schlechte Energiebilanz der Immobilie kann auf lange Sicht teurer werden als ein etwas höherer Kaufpreis und eine gute Energiebilanz. Zum Thema Energieeffizienz finden Sie weiter Informationen in unserem News-Beitrag Energieverbrauchskennwert – Welcher Energiewert im Energieausweis ist gut?

Schritt 3 – Die passende Immobilie wurde gefunden

Bevor es zum Notar geht, gilt es einige Punkte zu beachten, die man zwingend vor der Unterschrift geklärt haben sollte. Das Thema Energieverbrauch haben wir oben bereits angesprochen. Weitere Punkte sind:

  • Fragen Sie den Makler oder Verkäufer, ob ein Vorkaufsrecht besteht
  • Prüfen Sie, ob die Immobilie mit einer Grundschuld belastet, ist
  • Schauen Sie sich den Bebauungsplan an. 
  • Besteht Denkmalschutz für das Gebäude

Schritt 4 – Kauf der Immobilie

Der finale Schritt führt zum Notar. Der Ablauf beim Notartermin ist im Grunde immer der gleiche. Detailliert haben wir den Ablauf in unserem News-Artikel „Ablauf Notartermin beim Immobilienkauf“ beschrieben.

  • Alle Beteiligten müssen die Ausweisdokumente vorlegen
  • Der Notar verliest den Entwurf des Kaufvertrages. Haben Sie Einwände, können Sie diese vorbringen und falls zwischen Verkäufer und Käufer Übereinstimmung bezüglich der Änderungen herrscht, nimmt der Notar die Änderung in den finalen Vertrag auf.
  • Alle Vertragsparteien unterschreiben den Vertrag. Käufer, Verkäufer und der Notar. Sind Käufer und/oder Verkäufer z.B. Ehegatten und der Kauf bzw. Verkauf soll über beide Personen geschehen, müssen auch beide unterschreiben. Sind z.B. Ehepartner gemeinsam im Grundbuch eingetragen, kann nicht eine einzelne Person verkaufen.
  • Wenn der Notar den Entwurf des Kaufvertrages unterschrieben hat, ist dieser rechtskräftig.

 

Rechtliches: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- und/oder Rechtsberatung dar. 

Bildnachweis: @ArturVerkhovetskiy/Depositphotos.com

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