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Was ist das EWärmeG in Baden Württemberg

Veröffentlicht von S Immobilien RNN on 10. Juli 2023
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Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)

Das Gesetz wurde bereits am 11. März 2015 im Landtag verabschiedet und ist gültig seit dem 01. Juli 2015. Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) welches seit dem 1. November 2020 gültig ist, hat jedoch das EWärmeG in Baden-Württemberg nicht ersetzt. Im EWärmeG wird festgelegt, dass bei einem Heizungstausch mindestens 15 % erneuerbare Energien zum Einsatz kommen müssen. Sollte das GEG 2024 abgeändert werden würde dort eine Pflicht von 65 % bestehen, was dann vermutlich das EWärmeG überflüssig machen würde.

Das EWärmeG gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg, die vor dem 01. Januar 2009 errichtet wurden und wo ein Heizungstausch stattfindet. Das Gesetz ist technologieoffen und es können bestehende Komponenten wie z. B. eine Photovoltaikanlage oder eine sehr gute Wärmedämmung angerechnet werden.

Welche Erfüllungsoptionen gibt es?

  • Solarthermie – Mit 0,07 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche können Sie die Pflicht vollständig erfüllen.
  • Holzheizung (Scheitholz-, Pellets- oder Holzhackschnitzelkessel) – Die gesetzlichen Vorgaben von 15 Prozent erneuerbarer Wärme werden bei einer vollständigen Deckung des Wärmeenergiebedarfs durch feste Biomasse weit übertroffen.
  • Wärmepumpe – Mit einer JAZ (Jahresarbeitszahl) von 3,5 oder höher erfüllen Sie die Anforderungen bereits.
  • Wärmedämmung – Besonders gute Wärmedämmung der Fassade, des Daches bzw. obersten Geschossdecke sowie Dämmung der Kellerdecke.
  • Sanierungsfahrplan – Der iSFP erfüllt die Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) 2015 zu einem Drittel, wenn er im Zeitpunkt der Heizungserneuerung nicht älter als 5 Jahre ist.
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Auf der Webseite von Zukunft Altbau finden Sie weitere Ratgeber zum Theme EWärmeG, Sanierung und Energieberatung.

Rechtliches: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- und/oder Rechtsberatung dar. 

Bildnachweis: @lightsource/Depositphotos.com

FAQ ZUM EWÄRMEG IN BADEN-WÜRTTEMBERG

Häufige Fragen zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg, zum Heizungstausch und zu möglichen Erfüllungsoptionen für Eigentümer in Weinheim, der Rhein-Neckar-Region und Baden-Württemberg.

Worum geht es im Artikel „Was ist das EWärmeG in Baden-Württemberg“?
Der Artikel erklärt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg. Im Mittelpunkt stehen die Pflicht beim Heizungstausch, der Einsatz erneuerbarer Energien und mögliche Erfüllungsoptionen.
Was bedeutet EWärmeG?
EWärmeG steht für Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Der Artikel beschreibt es als landesrechtliche Regelung in Baden-Württemberg, die beim Austausch einer Heizung den Einsatz erneuerbarer Wärme oder geeigneter Ersatzmaßnahmen betrifft.
Für welche Gebäude gilt das EWärmeG laut Artikel?
Laut Artikel gilt das EWärmeG für Wohn- und Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg, die vor dem 01. Januar 2009 errichtet wurden und bei denen ein Heizungstausch stattfindet.
Welche Pflicht entsteht beim Heizungstausch?
Beim Heizungstausch müssen nach dem EWärmeG mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien zum Einsatz kommen oder geeignete Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden. Die konkrete Erfüllung sollte fachlich geprüft werden.
Welche Erfüllungsoptionen nennt der Artikel?
Der Artikel nennt Solarthermie, Holzheizung, Wärmepumpe, Wärmedämmung und Sanierungsfahrplan als mögliche Erfüllungsoptionen. Auch vorhandene Komponenten wie eine Photovoltaikanlage oder eine sehr gute Wärmedämmung können laut Artikel angerechnet werden.
Welche Rolle spielt ein Sanierungsfahrplan beim EWärmeG?
Laut Artikel kann ein individueller Sanierungsfahrplan die Anforderungen des EWärmeG zu einem Drittel erfüllen, wenn er zum Zeitpunkt der Heizungserneuerung nicht älter als 5 Jahre ist.
Warum ist das EWärmeG für Eigentümer in Weinheim und der Rhein-Neckar-Region wichtig?
Für Eigentümer in Weinheim und der Rhein-Neckar-Region ist das Thema wichtig, wenn bei einer Immobilie in Baden-Württemberg ein Heizungstausch geplant ist. Dann können energetische Vorgaben, Sanierungsplanung und Immobilienwert zusammenhängen.
Kann S Immobilien RNN bei Fragen rund um energetische Sanierung unterstützen?
S Immobilien RNN kann bei immobilienbezogenen Fragen zu Sanierung, Verkauf, Bewertung und regionaler Einordnung unterstützen. Für verbindliche rechtliche oder technische Nachweise zum EWärmeG sollte zusätzlich eine qualifizierte Energieberatung oder Fachberatung einbezogen werden.

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