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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Objektangebote sind freibleibend und gelten auf unbestimmte Zeit. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann durch uns nicht übernommen werden, da diese auf Informationen der Auftraggeber beruhen. Zwischenzeitlicher Verkauf bzw. zwischenzeitliche Vermietung sind vorbehalten.

Die Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, unberechtigte Weitergabe verpflichtet zu Schadenersatz in Höhe der Provision, die im Erfolgsfalle entstanden wäre. Die Vorkenntnis eines Objekts ist uns innerhalb von 5 Werktagen schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.

Bei Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Vertrags ist die auf den Angeboten vermerkte Provision fällig, hilfsweise ist gem. §653, Abs. 2 BGB die ortsübliche Provision zu zahlen; bei wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien z. B. beträgt diese für Verkäufer und Käufer je 3,57 % des Gesamtkaufpreises inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer.

Bei Vermietung von Wohnraum beträgt die Provision 2,38 Monatskaltmieten inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer für den Vermieter. Bei Gewerberaumvermietung fällt eine Provision von 3,57 Monatskaltmieten inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer an.

Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald wir für das Zustandekommen eines Vertragsabschlusses ursächlich sind; dies bedingt die Verpflichtung, uns sofort zu benachrichtigen, falls und zu welchen Konditionen ein Vertrag bezüglich eines von uns angebotenen Objekts zustande gekommen ist. Dieser Provisionsanspruch erstreckt sich auch auf Verträge mit vergleichbarem wirtschaftlichen Erfolg, z. B. Miete oder Erbbaurecht statt Kauf.

Sofern unser Angebot vom Vertragsinhalt nur geringfügig abweicht und/oder ein wirtschaftlicher bzw. zeitlicher Zusammenhang zwischen Vertragsabschluss und unserer Angebotsunterbreitung bestand, entsteht ebenfalls ein Provisionsanspruch.

Eine entgeltliche Tätigkeit ist auch für die andere Vertragsseite gestattet.

Die Provision ist fällig bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrags bzw. bei Unterzeichnung eines nicht beurkundungspflichtigen Vertrags, wie z. B. Abschluss eines Mietvertrags. Alle Zahlungen für das Objekt selbst sind direkt an den Verkäufer oder Vermittler zu leisten.

Die Aufnahme von Verhandlungen kommt der Anerkennung vorstehender Geschäftsbedingungen gleich. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Vollkaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Mannheim.

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