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Bargeldverbot beim Immobilienkauf

Veröffentlicht von S Immobilien RNN on 31. Oktober 2022
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SDG II-Entwurf (zweites Sanktionsdurchsetzungsgesetz)

Das Bundeskabinett hat am 26. Oktober 2022 den Entwurf eines zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes (SDG II) verabschiedet. Unter anderem ist darin das Bargeldverbot beim Immobilienkauf beinhaltet. In unserem News-Artikel zum Geldwäschegesetz haben wir bereits im September zum Thema Bargeld und Immobilienkauf bzw. Verkauf einen News-Artikel erstellt. Als Nächstes werden sich Bundesrat und Bundestag mit den Plänen befassen.

Neben dem Bargeldverbot werden auch sogenannte Kryptowährungen oder Rohstoffe als Zahlungsmittel nicht erlaubt sein. Für ausländische Unternehmen besteht nun nicht nur beim Neuerwerb, sondern auch bei Bestandsimmobilien die Mitteilungspflicht gegenüber dem Transparenzregister. Durch den SGD II Entwurf müssen weitere Gesetze wie das Geldwäschegesetz (GWG) und das Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG-E) geändert werden.

SGD I Gesetz

Der Vorgänger, das SGD I Gesetz trat am 28.05.2022 in Kraft und so kann das SGD II Gesetz wohl als ergänzendes Gesetz zum Vorgänger angesehen werden. Beim SGD I Gesetz ging es, um Sanktionen gegen z.B. russische Oligarchen besser durchsetzen zu können und um mehr Transparenz auf dem deutschen Immobilienmarkt. Wie das Finanzministerium mitteilte, soll eine neue Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene die Arbeit der in Deutschland zuständigen Behörden koordinieren.

Was ist der Unterschied zwischen SDG 2 und SDG II?

Zugegeben, die Bundesregierung hat sich für diesen Gesetzesentwurf einen denkbar schlechten Namen ausgedacht, den es gibt zu SDG 2 bzw. zu SDG II verschiedene Informationen.

SDG 2 ist z.B. die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und hier betrifft der Punkt 2 das Thema Hunger. Und das SGD II Gesetz, um das es hier in diesem News-Artikel geht, betrifft das Thema Bargeldverbot beim Immobilienkauf und Geldwäsche. Komplett verwirrend wird es, da es auch noch eine SDG-Verordnung gibt, die wiederum sich mit dem Thema Informationstechnik beschäftigt. Zur SGD-Verordnung.

Wie schütze ich mich vor Kriminellen beim Immobilienverkauf?

Der einfachste Weg ist die Beauftragung eines Immobilienmaklers der Sparkasse wie z.B. unsere Immobilienberater, die wie alle Sparkassen Mitarbeitenden in regelmäßigen Abständen zur Geldwäsche Prävention geschult werden.

Sollten Sie Ihre Immobilie eigenständig verkaufen wollen, gilt es neben dem Prinzip „Know Your Customer – kenne deinen Kunden“ folgende Punkte zu beachten.

  • Zweifel an der ausgewiesenen Identität bzw. Integrität des Kunden
  • Eindruck, dass der Vertragspartner den direkten Kontakt zu vermeiden versuchte
  • Eigentümerwechsel von Immobilien in kurzen Abständen
  • Vertragspartner zeigt kaum Interesse am Produkt oder dem Preis
  • Geschäftsabschlüsse (Versicherungsprämien) nicht im Einklang mit wirtschaftlichen Verhältnissen
  • Wunsch nach ungewöhnlich schnellem Vertragsabschluss
  • Geschäftsbeträge deutlich über dem üblichen Wert
  • Angebot der Bezahlung der Immobilie in bar
  • Auffällig komplexe Finanzierungskonstrukte
  • Geschäftshintergrund oder Verwendungszweck unklar
  • Überweisung aus Ländern mit hoher Korruption oder niedrigem Anti-Geldwäsche-Standard / Zahlungen an zweifelhafte ausländische Institute
  • Gesellschafter einer Scheinfirma als wirtschaftlich Berechtigte
  • Identität des Vertragspartners bzw. wirtschaftlich Berechtigten ungeklärt
  • Branchenunübliche Bargeschäfte (z. B. Stückelung über 15.000 Euro)

 

Rechtliches: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- und/oder Rechtsberatung dar. 

Bildnachweis: @underworld1/Depositphotos.com

FAQ ZUM BARGELDVERBOT BEIM IMMOBILIENKAUF

Häufige Fragen zum Bargeldverbot beim Immobilienkauf, zum SDG-II-Entwurf, zu Geldwäscheprävention, Transparenzregister und sicheren Immobiliengeschäften in Weinheim und der Rhein-Neckar-Region.

Worum geht es im Artikel „Bargeldverbot beim Immobilienkauf“?
Der Artikel erklärt den SDG-II-Entwurf und das darin enthaltene Bargeldverbot beim Immobilienkauf. Außerdem werden Kryptowährungen, Rohstoffe, Transparenzregister und Geldwäscheprävention beim Immobilienverkauf behandelt.
Was bedeutet Bargeldverbot beim Immobilienkauf?
Ein Bargeldverbot beim Immobilienkauf bedeutet, dass Immobilien nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden sollen. Laut Artikel sollten auch Kryptowährungen und Rohstoffe als Zahlungsmittel beim Immobilienkauf nicht erlaubt sein.
Was ist der SDG-II-Entwurf?
Der SDG-II-Entwurf ist laut Artikel der Entwurf eines zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes. Er soll unter anderem mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt schaffen und Vorgaben rund um Geldwäscheprävention und Sanktionen ergänzen.
Welche Zahlungsmittel sollen beim Immobilienkauf nicht erlaubt sein?
Laut Artikel sollen neben Bargeld auch Kryptowährungen und Rohstoffe als Zahlungsmittel beim Immobilienkauf nicht erlaubt sein. Ziel ist es, undurchsichtige Zahlungswege und Geldwäsche besser zu verhindern.
Welche Rolle spielt das Transparenzregister bei Immobilien?
Der Artikel beschreibt, dass ausländische Unternehmen nicht nur beim Neuerwerb, sondern auch bei Bestandsimmobilien Mitteilungspflichten gegenüber dem Transparenzregister haben sollen. Dadurch sollen Eigentumsstrukturen besser nachvollziehbar werden.
Welche Warnzeichen nennt der Artikel beim Immobilienverkauf?
Der Artikel nennt unter anderem Zweifel an der Identität, ungewöhnlich schnelle Vertragsabschlüsse, fehlendes Interesse an Preis oder Immobilie, auffällig komplexe Finanzierungskonstrukte, Barzahlungswünsche und Überweisungen aus Ländern mit hohem Korruptionsrisiko.
Warum kann ein Immobilienmakler bei der Geldwäscheprävention helfen?
Laut Artikel kann ein Immobilienmakler der Sparkasse unterstützen, weil Sparkassen-Mitarbeitende regelmäßig zur Geldwäscheprävention geschult werden. Dadurch können Auffälligkeiten beim Verkauf besser erkannt und eingeordnet werden.
Kann S Immobilien RNN beim sicheren Immobilienverkauf in Weinheim unterstützen?
S Immobilien RNN kann Eigentümer in Weinheim und der Rhein-Neckar-Region bei immobilienbezogenen Fragen zu Verkauf, Käuferprüfung, Ablauf und regionaler Einordnung unterstützen. Für verbindliche rechtliche oder steuerliche Fragen sollte zusätzlich eine qualifizierte Fachberatung einbezogen werden.

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