Ablauf Notartermin beim Immobilienkauf
Im folgenden News Artikel wollen wir Ihnen den Ablauf beim Notartermin schildern. Als Kunde der S-Immobilien Rhein Neckar Nord ist, dieser Artikel rein informativ, da sich Ihr Immobilienberater bestens mit dem Ablauf beim Notartermin auskennt und Ihnen bei allen Fragen gerne zur Seite steht.
Der Notartermin ist wie auch der Grundbucheintrag beim Immobilienkauf Pflicht. Der Notar setzt den Kaufvertrag auf und ist für eine rechtlich ausgewogene Vertragsgestaltung verantwortlich. Neben der Vermeidung von Risiken ist der Notar auch für die Überwachung der Grundbucheintragung zuständig.
Ablauf beim Notartermin
Sie haben die richtige Immobilie gefunden, die Finanzierung steht und Sie sind sich mit dem Verkäufer einig. Toll! Jetzt geht es zum Notar. Der Ablauf beim Notartermin ist im Grunde immer der gleiche.
- Alle Beteiligten müssen die Ausweisdokumente vorlegen
- Der Notar verliest den Entwurf des Kaufvertrages. Haben Sie Einwände, können Sie diese vorbringen und falls zwischen Verkäufer und Käufer Übereinstimmung bezüglich der Änderungen herrscht, nimmt der Notar die Änderung in den finalen Vertrag auf.
- Alle Vertragsparteien unterschreiben den Vertrag. Käufer, Verkäufer und der Notar. Sind Käufer und/oder Verkäufer z.B. Ehegatten und der Kauf bzw. Verkauf soll über beide Personen geschehen, müssen auch beide unterschreiben. Sind z.B. Ehepartner gemeinsam im Grundbuch eingetragen, kann nicht eine einzelne Person verkaufen.
- Wenn der Notar den Entwurf des Kaufvertrages unterschrieben hat, ist dieser rechtskräftig.
Wichtig hierbei ist, dass der Notar nur über die rechtlichen Bedingungen im Vertrag Auskunft geben kann. Die zum Verkauf stehende Immobilie kennt der Notar in der Regel nicht und so müssen Käufer und Verkäufer bereits vorab klären, ob Mängel an der Immobilie bestehen. Mängel an einer Immobilie sind aber z.B. nicht nur ein undichtes Dach. Gibt es einen Problem-Nachbarn darf dies auch nicht verschwiegen werden.
Welche Unterlagen werden beim Notartermin benötigt?
Um eine Immobilie oder ein Grundstück zu verkaufen, werden eine ganze Reihe an Unterlagen benötigt. Der Immobilienverkauf kann sich bei nicht vorliegen erheblich verzögern. Folgende Unterlagen werden beim Notartermin benötigt.
- Der Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Unterlagen zu etwaigen Grund-Schulden
- Unterlagen zu Wohn- und Nutzungsrechten
- Teilungserklärung bei Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen
- Bei Eigentumswohnungen: Aufteilungsplan, Rücklagenübersicht, Eigentümerversammlungsprotokolle, Hausgeldabrechnung und Hausordnung
- Vermerke über Sanierungen
- Lageplan, Bebauungsplan, Urkunde zur Baugenehmigung, kompletter Satz Pläne inkl. Statik Pläne, Berechnung der Wohn- und Nutzfläche sowie Abnahmebescheinigungen und der Gebäudeenergieausweis.
- Aktueller Grundsteuerbescheid, Vermessungsbestätigung, Auszug Baulastenverzeichnis, Betriebskostenaufstellung, Miet- und Pachtverträge
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden der Denkmalschutznachweis
- Falls eine Übertragung der Finanzierung stattfindet, die Einverständniserklärung der Bank, Sparkasse, Bausparvertrag etc.
Wenn Sie beim Immobilienverkauf z.B. Einrichtungsgegenstände wie die Einbauküche mit verkaufen, müssen Sie eine Liste aller Gegenstände erstellen inkl. dem Kaufpreis für die Gegenstände. Dies ist insbesondere im Hinblick der Grunderwerbssteuer wichtig, da dieser Betrag den Betrag der Grunderwerbssteuer mindert! Sofern die zusätzlichen Gegenstände im Notartermin erwähnt sind (was zu empfehlen ist) dann schmälert dies zwar die Grunderwerbssteuer, aber nicht die Notargebühren.
Notartermin zur Grundbucheintragung – Wie lange dauert das?
Wenn alle Unterlagen vorliegen, erfolgt der Verkauf innerhalb weniger Wochen. Zwischen dem Vertragsentwurf durch den Notar und dem endgültigen Vertrag liegt eine Frist von 2 Wochen, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Binnen dieser Frist sollen die Vertragsparteien den Vertrag prüfen und erst danach darf der Notar protokollieren.
Bis es zur Grundbucheintragung kommt, können mehrere Wochen oder gar Monate vergehen. Sie als Käufer müssen sich aber nicht beunruhigen, den per Auflassungsvormerkung ist die Immobilie gesichert.
Welche Kosten entstehen beim Immobilienverkauf
Neben einer eventuellen Maklercourtage müssen Sie als Käufer mit ca. 1 % Notargebühren und ca. 0,5 % vom Kaufpreis für die Grundbucheintragung rechnen. Kalkulieren Sie mit 2 % dann sollten Sie auf der sicheren Seite sein!
Rechtliches: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- und/oder Rechtsberatung dar.
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