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Wie berechnet man die Wohnfläche korrekt?

Veröffentlicht von S Immobilien RNN on 14. November 2022
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Verschiedene Methoden der Wohnflächenberechnung

Bei der Wohnflächenberechnung können verschiedene Methoden angewendet werden. Die Ausnahme bildet der geförderte Wohnbau, hier muss nach der Wohnflächenverordnung gemessen werden.

Folgende Methoden der Berechnung gibt es.

  • Die Berechnung nach der (WoFIV) Wohnflächenverordnung (Beim sozialen Wohnungsbau ist diese Messmethode zwingend vorgeschrieben)
  • Wohnflächenberechnung nach der DIN-Norm 277
  • Wohnflächenberechnung nach der zweiten Berechnungsverordnung (II. BV)

Die Art der Berechnung zeigen wir nachfolgend in diesem News-Artikel auf.

Wichtig: Bei Streitigkeiten mit dem Mieter oder Käufer verwenden die Gerichte in der Regel die Berechnungsart, die in der Wohnflächenverordnung (WoFIV) geregelt ist.

Wohnflächenberechnung 

Die seit 1. Januar 2004 geltenden WoFIV wird in der Praxis am häufigsten angewendet und sollte auch Ihre erste Wahl sein, den kommt es zu Streitigkeiten bezüglich der Wohnflächenberechnung dann wird das Gericht ebenfalls diese Art der Berechnung verwenden.

Hier werden nur Flächen berechnet, die auch tatsächlich Wohnflächen sind, so ist das Arbeitszimmer außerhalb der Wohnung keine Wohnfläche. Terrassen, Balkone werden bei dieser Berechnungsart nur mit 25 % der Fläche an die Wohnfläche angerechnet. Im Einzelfall und nur bei hochwertiger Ausstattung kann hier der Balkon auch mit 50 % berechnet werden, was aber eher Seltenheitswert haben dürfte.

Bei der Berechnungsart nach II. BV hingegen ist der Balkon eine reine Nutzfläche und bei der Berechnungsart nach DIN 277 wird die Fläche des Balkons mit 50 % zur Wohnfläche hinzuberechnet.

Bei Wohnflächen mit Dachschrägen wird bei jeder Berechnungsmethode nur die Fläche mit einer Höhe von über 2 m voll in die Berechnung aufgenommen. Flächen zwischen 1 m und 2 m werden nur zu 50 % berücksichtigt und Flächen die eine geringere Höhe als 1 m haben werden überhaupt nicht zur Wohnfläche berechnet.

Sind in der Wohnung Treppen vorhanden, so gilt die Treppe zu 100 % zur Wohnfläche, sofern sie maximal 3 Stufen hat. Bei Treppen mit mehr als 3 Stufen wird die Fläche der Treppe nicht berechnet und gehört nicht zur Wohnfläche.

Fenster- und Türnischen gelten als Wohnfläche, wenn die Tiefe der Nische mehr als 13 cm misst. Bei Fenstern gilt, ist der Fenstersturz höher als 2 m wird die Fläche komplett als Wohnfläche berechnet, liegt die Höhe darunter wird die Fläche zu 50 % berechnet. 

Ein Wintergarten wird mit 50 % zur Wohnfläche berechnet, wenn er auf alle Seiten geschlossen ist. Ist der Wintergarten beheizt, gilt er zu 100 % zur Wohnfläche.

Der Keller und die Garage gehören nicht zur Wohnfläche!

Falsche Wohnflächenberechnung – Konsequenten?

Vermietet – Haben Sie als Vermieter die Wohnfläche falsch und zu groß angegeben, dann kann der Mieter die Miete kürzen, sofern die Differenz mehr als 10 % beträgt! Haben Sie z.B. die Wohnfläche mit 120 m² angegeben und die tatsächliche Wohnfläche beträgt nur 100 m², dann kann der Mieter die Zahlung der Miete um 20 % kürzen. Dieses Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Haben Sie die Wohnfläche zu klein angeben, besteht kein Recht, dass Sie die Miete entsprechend anpassen können.

Verkauft – Haben Sie Ihre Immobilie verkauft und es stellt sich später heraus, dass die Wohnflächenangabe nicht korrekt war, kann der Käufer den entsprechenden Betrag von Ihnen als Verkäufer zurückfordern, ganz gleich wie hoch die Abweichung ist. Hier gilt auch schon bei der kleinsten Abweichung das Recht des Käufers, den Kaufbetrag zu mindern bzw. zu viel Bezahltes zurückzuverlangen.

Wichtig ist, dass dem Käufer für die Beschaffenheit der Immobilie – hier die Quadratmeterzahl – eine Garantie im Vertrag zugesichert wurde.

Rechtliches: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- und/oder Rechtsberatung dar. 

Bildnachweis: @PantherMediaSeller/Depositphotos.com

FAQ ZUR KORREKTEN WOHNFLÄCHENBERECHNUNG

Häufige Fragen zur Wohnflächenverordnung, zu DIN 277, Dachschrägen, Balkon, Terrasse, Wintergarten und möglichen Folgen falscher Wohnflächenangaben beim Verkauf oder bei der Vermietung.

Worum geht es im Artikel „Wie berechnet man die Wohnfläche korrekt?“
Der Artikel erklärt verschiedene Methoden der Wohnflächenberechnung. Genannt werden die Wohnflächenverordnung, die DIN-Norm 277 und die zweite Berechnungsverordnung. Außerdem beschreibt der Beitrag typische Sonderfälle wie Balkone, Dachschrägen, Treppen, Nischen und Wintergärten.
Welche Methoden der Wohnflächenberechnung nennt der Artikel?
Der Artikel nennt die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung, die Berechnung nach DIN 277 und die Berechnung nach der zweiten Berechnungsverordnung. Für geförderten Wohnbau ist laut Artikel die Wohnflächenverordnung vorgeschrieben.
Welche Methode wird bei Streitigkeiten häufig zugrunde gelegt?
Laut Artikel verwenden Gerichte bei Streitigkeiten mit Mietern oder Käufern in der Regel die Berechnungsart der Wohnflächenverordnung. Deshalb wird diese Methode im Beitrag als besonders praxisrelevant beschrieben.
Wie werden Balkon und Terrasse bei der Wohnfläche berücksichtigt?
Nach der Wohnflächenverordnung werden Terrassen und Balkone laut Artikel in der Regel mit 25 Prozent ihrer Fläche angerechnet. Im Einzelfall und bei hochwertiger Ausstattung kann eine Anrechnung mit 50 Prozent möglich sein.
Wie werden Dachschrägen bei der Wohnfläche berechnet?
Flächen mit einer Höhe von über 2 Metern werden laut Artikel voll berücksichtigt. Flächen zwischen 1 Meter und 2 Metern zählen zu 50 Prozent. Flächen mit weniger als 1 Meter Höhe werden nicht zur Wohnfläche gerechnet.
Zählen Keller und Garage zur Wohnfläche?
Nein. Der Artikel stellt klar, dass Keller und Garage nicht zur Wohnfläche gehören. Solche Flächen können je nach Kontext als Nutzfläche relevant sein, werden aber nicht als Wohnfläche angesetzt.
Welche Folgen kann eine falsche Wohnflächenberechnung bei Vermietung haben?
Laut Artikel kann ein Mieter die Miete kürzen, wenn die angegebene Wohnfläche um mehr als 10 Prozent zu groß ist. Das Beispiel im Artikel zeigt, dass eine Abweichung von 120 Quadratmetern zu tatsächlich 100 Quadratmetern zu einer entsprechenden Mietkürzung führen kann.
Warum ist eine korrekte Wohnflächenberechnung beim Immobilienverkauf in Weinheim wichtig?
Beim Immobilienverkauf in Weinheim und der Rhein-Neckar-Region ist eine korrekte Wohnflächenangabe wichtig, weil sie Kaufpreis, Bewertung und Käufererwartung beeinflusst. S Immobilien RNN kann bei immobilienbezogenen Fragen zu Verkauf, Bewertung und Unterlagen unterstützen, ersetzt aber keine Rechts- oder Gutachterberatung.

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